Frage an Eduard Oswald bezüglich Finanzen

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Eduard Oswald
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Frage von Christian U. •

Frage an Eduard Oswald von Christian U. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

Sie, als Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, halte ich am Besten, um mein anliegen zu formulieren.

In Zeiten der Krise muss mit einer gewaltigen Staatsverschuldung gerechnet werden die bsw. ich in Zukunft abbezahlen muss, mit meinen Steuern die ich entrichten werde.

Nur find ich es komisch wie ich bzw. meine Generation diese gewaltige Schuldenlast abbezahlen sollen.

Wie soll der Staat jemals wieder schuldenfrei werden ?

Ich sorge mich um die Zukunft. Nach der Krise werden die Steuern wieder erhöht werden müssen was zu weniger Konsum führt und dadurch zu einer weiteren Verringerung der Wirtschaftskraft.

Wäre es nicht besser wenn der Staat sich unverzinst Geld leihen könnte ?

Dann wäre die Schuldenlast weitaus geringer würde ich annehmen.

Um es auf den punkt zu bringen:
Könnte man nicht einfach die Bundesbank auflösen lassen ?

Nicht nur das die Zentralbank Geld aus leerer Luft erschafft und dieses auch noch verzinsen lässt, welche Zinsen sich aber gar nicht abbezahlen lassen können, da neues Geld ja fast nur durch Kreditgeschäfte entsteht und dadurch ja logischerweise dann das Geld für die Zinsen fehlt, nein Zentralbanken auch noch bestrebt sind, die Kontrolle der Regierung zu übernehmen.

Wäre es nicht besser wenn das Geld nach Angebot und Nachfrage vermehrt bzw. vermindert wird und das durch Kreditgeschäfte kein neues Geld entstehen kann ?
Damit könnte die Inflation aufgehalten werden.

Und das der Staat eine Sonderstellung einnehmen kann indem er sich selber Geld leihen kann ohne Zinsen zahlen zu müssen.

Ich bin gespannt auf ihre Antwort !

mit freundlichen Grüßen,

Christian Upmeyer

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CSU

Sehr geehrter Herr Upmeyer,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 1. Juni und nehme gern zu
Ihren Vorschlägen Stellung.

Zinsaufwendungen für die Bedienung öffentlicher Schulden stellen einen beträchtlichen Teil der jährlichen Staatsausgaben in Deutschland dar. Mittlerweile hat sich der Umfang der Zinsaufwendungen so erhöht, dass die Koalition aus CDU/CSU und SPD sich zu Beginn dieser Legislaturperiode entschieden hatte, Maßnahmen – Sanierung der öffentlichen Haushalte/Rückführung der Neuverschuldung – zu ergreifen. Die ergriffenen Maßnahmen haben Wirkung gezeigt und Deutschland war bis zum Beginn der von den USA ausgehenden Finanzkrise und der dieser folgenden Krise der Realwirtschaften auf einem guten Wege. So schwer es fällt, rechtfertigt doch die aktuelle und anhaltende krisenhafte Situation ein verstärktes staatliches Engagement mit den entsprechenden Folgen auch für die öffentlichen Haushalte. Hierbei gilt es allerdings an der nach wie vor notwendigen Rückführung der Verschuldung der öffentlichen Haushalte, nicht zuletzt mit Blick auf den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt festzuhalten.

Könnte die staatliche Refinanzierung in Form unverzinster Kreditaufnahme stattfinden, so könnten jene Aufwendungen wegfallen bzw. unter ansonsten gleichen Bedingungen für eine Entschuldung des Staates eingesetzt werden. Jedoch ist eine zinsfreie Kreditaufnahme des Staates im Rahmen unseres Finanzsystems nicht vorgesehen und unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen auch nicht möglich. In Abkehr von früheren Regelungen wie zu Zeiten der Weimarer Republik ist der Staat Kraft Verfassung nicht befugt, in die Geldpolitik einzugreifen, um sich günstige Kreditbedingungen zu schaffen oder gar zur Refinanzierung Geld „zu drucken“. Während der Weimarer Republik hatte die geldpolitische Aktivität des Staates eine Hyperinflation mit hohen wirtschaftlichen Kosten herbeigeführt.

Die Berechtigung, das gesetzliche Zahlungsmittel auszugeben und mittels geeigneter Instrumente die Geldmenge innerhalb des Währungsraumes zu steuern wurde in der Bundesrepublik daher einer unabhängigen Institutionen übergeben: Bis zur Einführung des Euro war die Deutsche Bundesbank mit dieser Aufgabe betraut. Seitdem übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) diese Funktion. Die Regelung ist in Artikel 88 des Grundgesetzes verankert. Auf Ebene der Europäischen Union wurde die Vergabe von Zentralbankkrediten an öffentliche Haushalte 1994 verboten.

Geldschöpfung betreibt die Zentralbank keineswegs „aus leerer Luft“. Sie vergibt fortwährend zeitlich begrenzte Kredite. Somit schöpft die Zentralbank unaufhörlich Geld, vernichtet aber ebenfalls kontinuierlich Geld. Beides geschieht mit der gesetzlich verankerten Maßgabe eines stabilen Preisniveaus (Inflationsbekämpfung), d.h. die Geldmenge soll sich in einem stabilen Verhältnis zur Realwirtschaft entwickeln.

Für den Staat bedeutet die genannte Regelung, dass er wie jeder andere Kreditnehmer am Kapitalmarkt Kredite nachfragen muss, um Schulden machen zu können. Kapitalangebot und –nachfrage bestimmen dort die Bedingungen, unter denen sich ein Kreditnehmer Geld leihen kann. Im Vergleich mit anderen Kreditnehmern steht unser Staat günstig da: Aufgrund seines äußerst geringen Zahlungsausfallrisikos trifft seine Kreditnachfrage bereits bei moderaten Zinsniveaus auf eine ausreichend große Nachfrage, sodass er günstige Kredite aufnehmen kann.

Nach meiner Auffassung stellt die Senkung der Schuldenlast des Staates nach wie vor eine große Herausforderung der Politik dar. Die enorme Schuldenlast des Staates kann gewiss nicht von heute auf morgen abgetragen werden und – wie wir im Moment sehen – ist der nationale Schuldenabbau in einer international verflochtenen Wirtschaft nicht unabhängig von Weltkonjunkturverläufen. Gleichwohl sind Bemühungen wie die vor kurzem beschlossene sogenannte Schuldenbremse im Rahmen der Föderalismusreform II notwendige Schritte zu einer langfristigen Entschuldung bzw. Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Eduard Oswald