Frage an Eduard Oswald bezüglich Finanzen

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Eduard Oswald
CSU
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Eduard Oswald von Ulrich P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

ich möchte an Sie als Vorsitzender des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages Fragen im Zusammenhang mit der Banken-
krise stellen.
Durch Schuld der Banken kommen auf den Steuerzahler für
Generationen ein Schuldenberg zu. Ich möchte die Landesbanken
ansprechen, welche an ihrem Geschäftszweck vorbei windige
Geschäfte gemacht haben, welche zu diesem Fiasko führten.
Warum wird dieses schuldhafte Verhalten nicht aufgearbeitet? Wird
nach der Bundestagswahl die Rechnung für die neuen Schulden
dem Steuerzahler präsentiert? Ist es nicht zynisch, wenn Poltiker
vor der Wahl Steuererleichterungen versprechen, obwohl alle
Fachleute Steuererhöhungen für unerlässlich halten?
Warum Schuldenbremse erst ab 2020? Die Mehrzahl der
Abgeordneten, welche dieses Gesetz beschlossen haben, sind
bis dort nicht mehr in der Verantwortung? Ist dies seriös? Ist es
seriös, alle dringende Probleme auf den Sanktnimmerleinstag
zu verschieben? Müsste nicht sofort gehandelt werden?
Woher kommt es, dass seit 40 Jahren jeder Finanzminister die
Senkung der Staatsschulden ankündigt (Schulden sind die
unsozialste Tat) und jeder hat anders gehandelt und die Staats-
schulden weiter anwachsen lassen? Die Mitsprache des Staates
bei Banken und Firmen ist dies mit der freien Marktwirtschaft
vereinbar?
Herr Oswald, vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Parth,

für Ihre Zuschrift und die zahlreichen Fragestellungen danke ich Ihnen. Ihr Schreiben verdeutlicht die bei einer Vielzahl von Bürgern ebenfalls entstandene Beunruhigung über die vom Staat im Zeichen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise eingegangenen Verpflichtungen.

Ich bin der Ansicht, dass es richtig ist, das Bankensystem durch den Staat stabilisieren zu lassen. Die Banken nehmen eine entscheidende Stellung in unserem Wirtschaftsgefüge ein. Der Zusammenbruch systemrelevanter Institute würde zu unabsehbaren Folgen für unser Land in dieser ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage führen. Vor diesem Hintergrund sehe ich den gespannten Rettungsschirm als richtigen und auch die vorübergehende Beteiligung des Staates an Banken als angemessenen Weg an. Mit dem neuen Gesetzentwurf , der die Finanzmarktstabilisierung fortentwickeln soll, ist nunmehr ein Vorschlag in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden, mit dem die Bankbilanzen entlastet und die Eigentümer der Unternehmen dabei nicht aus der Verantwortung entlassen werden. In zeitlichem Zusammenhang mit diesen Entscheidungen soll auch die Konsolidierung der Landesbanken angegangen werden, wozu das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch bereits einen Beschluss gefasst hat. Die Unterstützung des Bundes soll dabei klar mit der Auflage der Konsolidierung der Landesbanken verbunden werden. Angesichts der für die Bewältigung der Wirtschaftskrise erforderlichen staatlichen Finanzmittel habe ich Verständnis für die in Ihrer Zuschrift geäußerte Sorge hinsichtlich der Finanzierung. Es gibt aber überzeugende Argumente dafür, gerade zur Bekämpfung der Krise weitere Steuersenkungen anzukündigen. Insbesondere die kalte Progression muss ausgeglichen werden. Durch das höhere verfügbare Einkommen der Bürger wird nach meiner Einschätzung die Nachfrage angekurbelt und damit zusätzliches Wachstum hervorgerufen. Damit wird auch klar, dass Steuersenkungen und Haushaltskonsolidierung, die auf mittlere Sicht nach Überwindung der Krise wieder aufleben muss, sich nicht ausschließen. Die Bundesregierung hat deshalb das Konjunkturprogramm mit der Einrichtung der Schuldenbremse verbunden. Diese sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern in Zukunft grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auskommen sollen. Da die vollständige Einhaltung der neuen Grenzen insbesondere angesichts der unabweisbaren Ausweitung der Staatsverschuldung zur Bewältigung der globalen Wirtschaftskrise nicht unmittelbar möglich ist, können Bund und Länder befristet von den Vorgaben abweichen. Der Bund muss sie ab 2016, die Länder ab dem Jahr 2020 einhalten.

Insgesamt sehe ich die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen, mit kurzfristig stark wirkenden Impulsen auf die Krise zu reagieren und nach der Überwindung des Einbruchs wieder auf den Pfad der Haushaltskonsolidierung zurückzukehren, als die in der jetzigen Lage angemessene Reaktion an.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB