Frage an Eduard Oswald bezüglich Finanzen

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Eduard Oswald
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Frage von Georg S. •

Frage an Eduard Oswald von Georg S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

auch wenn ich nicht zu ihrem Wahlbezirk gehöre, so habe ich doch Ihre Antworten gelesen. Es hat mich sehr beeindruckt wie sie ihre Antworten vepackt haben, jedoch ist die Antwort immer die gleiche: Der Bürger hat zu zahlen, denn eine Begründung ergibt sich immer.

Für mich als Wähler stellt sich die Situation anders dar. Wenn ich in Schwierigkeiten gerate, habe ich selbst dafür zu sorgen aus der Bedrängnis zu kommen. Wenn ich durch die Finanzkrise in Hartz IV falle kann ich auch keine Forderungen an die Arge stellen. Banken die einen Schaden von über 300.000.000.000 Euro produziert haben, dürfen Forderungen stellen!!

Herr Ackermann hat viel Glück gehabt, dass seine Mitarbeiter die Papiere im letzten Augenblick an deutsche Banken verkaufen konnten. Wir habens ja bezahlt.

Meine Frage an Sie:

Warum gibt es nicht staatsanwaltliche Ermittlungen um feststellen zu können, was wirklich passiert ist. Haben wir Bürger keine Rechte zu erfahren wer unsere Zukunft "verzockt" hat? Sie als unser Volksvertreter haben doch sicher auch ein grosses Interesse?

Ich glaube jedoch das es niemals zu einer wirklichen Untersuchung kommen wird, da Geld und Macht zu stark verbunden sind.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stojkov,

vielen Dank für Ihre instruktive Anfrage, die einen wichtigen Punkt in der derzeitigen Diskussion um die Finanzmarktkrise anspricht: Die Verantwortung der Manager der Banken. CDU und CSU haben sich frühzeitig des Themas angenommen. Unter anderem im Finanzmarktgremium, das sich der Überwachung der Stützungsmaßnahmen für die Banken widmet, wird die Fragestellung der Haftung der Verantwortlichen stets diskutiert. Die Staatsanwaltschaften prüfen die Einleitung von Strafverfahren, bzw. haben - wie im Fall der Hypo Real Estate geschehen - Anklagen erhoben.

Deutlich werden die Bemühungen von CDU und CSU, Gerechtigkeit herzustellen, auch in einem Antrag, der allein auf Initiative von CDU und CSU im Bundestag verabschiedet wurde und der sich der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Hypo Real Estate widmet. Sie finden diesen mit der Drucksachennummer versehenen Antrag 16/13619 im Internet unter
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613619.pdf .

Uns ist es also ein wichtiges Anliegen, nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen einzuwirken.

Zudem trägt der Untersuchungsausschuss zur Hypo Real Estate im Deutschen Bundestag zur Aufklärung bei. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (einschließlich Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und der Bundesbank Erlasse, Weisungen, Fehleinschätzungen, öffentliche Äußerungen, Unterlassungen oder sonstige Handlungen zu der Schieflage bei der Hypo Real Estate Holding AG beigetragen, diese verschärft oder zu einer vermeidbaren Höherbelastung von Bürgerinnen und Bürgern in Form der Übernahme von Risiken im Zusammenhang mit dem Garantierahmen des Bundes von derzeit 87 Milliarden Euro oder in Form daraus erwartbarer Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt geführt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald MdB