Frage an Eduard Oswald bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Eduard Oswald
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Frage von Jan S. •

Frage an Eduard Oswald von Jan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oswald,

im sogenannten ELENA-Verfahren, welches in der letzten Bundestags-Wahlperiode mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen wurde, werden sensible Daten über jeden Arbeitnehmer zentral bei der "Zentralen Speicherstelle" gespeichert. Für dieses Verfahren ist, soweit ich das erkennen konnte, der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zuständig, dessen Vorsitz Sie derzeit innehaben.

Laut § 103 Abs. 4 SGB IV hat jeder unfreiwillige "Teilnehmer" am ELENA-Verfahren gegenüber der Zentralen Speicherstelle Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
Daher habe ich die ZSS zur Auskunft aufgefordert (was bereits nicht einfach war, weil eine Kontaktadresse schwer zu finden ist). Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass der Auskunftsanspruch bis 2012 nicht realisierbar sei. Somit wurde mir die rechtlich vorgeschriebene Auskunft verweigert - es wird offen gegen geltendes Recht verstoßen.

Wie kann die Regierung einen solchen offenen Rechtsbruch durch öffentliche Stellen dulden? Wie konnte es überhaupt dazu kommen? Welche unmittelbaren Maßnahmen werden getroffen, um das Problem zu lösen?

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass das Datenmonster "ELENA" wieder abgeschafft und die bereits gespeicherten Daten vollständig gelöscht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Schejbal

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schejbal,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.03.2010.

Durch das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) werden Unternehmen von Bürokratiekosten entlastet , weil Mitarbeiter künftig keine Lohnnachweise mehr von ihnen benötigen, wenn sie Arbeitslosen-, Wohn-, Elterngeld oder Sozialhilfe beantragen. Bis jetzt klafft zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden eine Lücke, die durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt. Durch die Beschleunigung von Verfahrensabläufen werden Unternehmen jährlich um ca. 85 Millionen Euro entlastet.

Eine zweite Zielsetzung des neuen Verfahrens neben dem Bürokratieabbau ist Innovation. Diese wird erreicht durch die breite Anwendung von qualifizierten Signaturkarten, welche die Rechtssicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherstellen.

Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) bekommt Personalien, Bruttoverdienst, Sozialversicherungs- und Steuerabzüge mitgeteilt, aber auch Gründe für eine Kündigung, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen. Verschlüsselungen auf allen Ebenen gewährleisten dabei die Datensicherheit. Die Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten Abrufs möglich, der durch den Teilnehmer (Bürgerinnen und Bürger) legitimiert werden muss. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Außenstehende möglich, weil die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt. Auch erlangt der Arbeitgeber zukünftig keine Kenntnis darüber, ob der Arbeitnehmer eine Sozialleistung beantragt.

Ab 2012 kann jedermann eine Selbstauskunft beantragen und seine ZSS-Daten prüfen. Der Rechtsanspruch darauf besteht schon, die ZSS kann diesen aber technisch noch nicht erfüllen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten ohne die Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten. Von daher wird es im Übergangszeitraum bis 1. Januar 2012 keine Auskunftsmöglichkeiten an die Teilnehmer geben.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB