Frage an Eduard Oswald bezüglich Recht

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Eduard Oswald
CSU
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Frage von Herbert D. •

Frage an Eduard Oswald von Herbert D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Oswald,

Unmittelbar nach dem „Atomausstiegs“-Beschluss will die Bundesregierung eine Milliardenbürgschaft für den Bau eines Atomkraftwerks in Brasilien übernehmen. Aus meiner Sicht sind beide Beschlüsse in keiner Weise miteinander vereinbar. Während die Hälfte unserer Atommeiler stillgelegt werden, soll das in den 70er Jahren geplante und vor Baubeginn bereits völlig veraltete brasilianische AKW Angra 3 mit deutscher Hilfe fertig gestellt werden.
Schwinden denn die neugewonnenen Einsichten in die Gefahren der Atomkraft sobald es um Exportgeschäfte geht? Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Bundesregierung mit Hilfe unserer Steuergelder das nächste Fukushima vorbereitet. Zudem stehen im Zweifel die deutschen Steuerzahler mit einer Bürgschaft gerade.
Glauben wir, dass die Risiken der Atomkraft ausgerechnet in Brasilien beherrschbar sind? Wenn wir AKWs in Deutschland stillegen, dürfen wir diese konsequenter Weise auch nicht im Ausland fördern. Wenn der Atomausstieg nicht auch für Exportbürgschaften gilt, ist das nicht glaubwürdig.
Ist es denn nicht so, dass wir in Deutschland ein enormes Potential und bereits etabliertes Know-How auf dem Gebiet alternativer Energiequellen haben, das wir nun als große Chance nutzen müssen? Gerade hier erschließen sich doch die wirtschaftlich und moralisch besten Gelegenheiten für Auslandsgeschäfte.

Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Weiß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Weiß,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Oktober 2011.

Die Entscheidung über die Grundsatzzusage für die Exportkreditgarantie wurde von der Bundesregierung im Februar 2010 getroffen, die aber befristet war. Durch die Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im September 2011 wurde die befristete Grundsatzzusage verlängert. Dies bedeutet aber noch keine endgültige Entscheidung.

Voraussetzung für eine verbindliche Indeckungnahme eines Geschäftes ist vielmehr, dass alle Verträge abgeschlossen sind. Des Weiteren ist eine Zusage an Auflagen gebunden, wie etwa das Vorlegen eines unabhängigen Gutachtens, in welchem festgestellt werden muss, ob und inwiefern die Erkenntnisse nach den Geschehnissen von Fukushima berücksichtigt werden. Dabei behält sich die Bundesregierung vor, das Gutachten genau zu bewerten.

Natürlich verfügen wir in Deutschland über entsprechendes Know-how und Expertenwissen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Dies wird auch unterstützt und gefördert, wie zum Beispiel durch die Exportinitiative Erneuerbare Energien, bei der deutsche Unternehmen der Branche unterstützt werden, sich erfolgreich auf internationalen Märkten zu positionieren.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB