Frage an Eduard Oswald bezüglich Finanzen

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Eduard Oswald
CSU
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Frage von Frank H. •

Frage an Eduard Oswald von Frank H. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Oswald,

das Internet-Auktionshaus eBay hat pünktlich zur Mehrwertsteuererhöhung seinen steuerlich für u.a. deutsche Mitglieder wirksamen Sitz aus der Schweiz nach Luxemburg verlagert. So muss eBay auch für Leistungen auf "eBay.de", wo zu geschätzt > 95 % nur Geschäfte in Deutschland und mit Deutschen stattfinden, lediglich 15 % Mehrwertsteuer berechnen. Ich gehe davon aus, dass dieses Geld auch in Luxemburg bleibt, mithin also die geltende Gesetzgebung dafür sorgt, dass florierender Onlinehandel in Deutschland bei "eBay.de" den Luxemburger Fiskus erfreut. Stimmt diese Annahme? Und wie stehen Sie zu dieser Sache? Sehen Sie hier ein Problem oder legitime "steuerliche Gestaltung"? Bei ersterem: Wann werden Sie zur Lösung unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hermann,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage. Zur Verlegung des europäischen Sitzes eines US-amerikanischen Unternehmens, das den Stammsitz der eBay Inc. in Kalifornien hat und dessen Anteile an der New Yorker Technologie-Börse Nasdaq notiert sind, vermag ich nicht, Stellung zu beziehen. Wie ich der Homepage von eBay entnehmen konnte, berechnet eBay ab dem 1. Januar 2007 Verkäufern, die ihren Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland oder Österreich haben, tatsächlich den Luxemburger Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent. Diesbezüglich kann ich nur auf die Ausführungen unter http://pages.ebay.de/help/account/vat-ov.html verweisen. Inwieweit nach der Erhebung Leistungen aus Luxemburg nach Deutschland überwiesen und so dem deutschen Staate zugute kommen, hängt von den europäischen Vorgaben und dem Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Luxemburg ab. Da die genauen Summen dem Steuergeheimnis unterliegen, ist es mir nicht möglich, Ihnen an dieser Stelle eine genaue Auskunft zu geben.

Ohne jeden Zweifel wäre es erfreulicher, die volle Besteuerung und Versteuerung würde in Deutschland stattfinden und dem deutschen Fiskus zufließen. Mit der vor uns liegenden Unternehmensteuereform werden wir Deutschland auch wieder attraktiver für Unternehmensansiedlungen gestalten. Denn die Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland ist im internationalen Vergleich immer noch zu hoch, und zwar nominell und effektiv. Hierin stimmen nahezu alle Experten überein. Die Unternehmensbesteuerung ist daher zu einem echten Standortnachteil im internationalen Wettbewerb um knappes Investitionskapital geworden und damit - trotz anderslautender Meinungen - ein Wachstumshemmnis. Deshalb brauchen wir Reformen, die unseren Standort wieder so attraktiv machen, dass hier ansässige Unternehmen weiter in Deutschland bleiben, hier investieren und sich ausländische Unternehmen für Deutschland als Produktionsstandort entscheiden. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform sind wir diesem Ziel einen großen Schritt näher gekommen.

Im Mittelpunkt der Unternehmensteuerreform steht die Absenkung der Steuerbelastung für alle Unternehmen auf unter 30 Prozent und damit auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau. Gleichzeitig werden Maßnahmen getroffen, die die Besteuerung in Deutschland erwirtschafteter Gewinne sicherstellen und die Sanierung der öffentlichen Haushalte nicht in Frage stellen. Die im Saldo für Bund und Länder noch verbleibenden Steuermindereinnahmen von rund 5 Milliarden Euro sind eine lohnende Anschubfinanzierung. Mehr Wachstum, mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze und Verhaltensänderungen der Steuerpflichtigen werden schon bald dazu führen, dass sich die Unternehmensteuerreform selbst trägt. Mit der Unternehmensteuerreform verbunden, ist die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne. Damit werden den Anlegern attraktive ertragsteuerliche Rahmenbedingungen angeboten und unnötige Kontrollverfahren können entfallen. Beide Elemente – die Reform der Unternehmensbesteuerung sowie der Kapitalerträge und privaten Veräußerungsgewinne - sind geeignet, das vorhandene Potential des Standortes Deutschland auszubauen und seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Dies führt zu mehr Wachstum und Beschäftigung und kommt den Unternehmen ebenso zugute wie den Menschen in unserem Lande.

Erlauben Sie mir, dass ich kurz die im Wesentlichen vorgesehenen Maßnahmen der Unternehmensteuerreform skizziere:

Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung:

1. Verringerung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent,
2. Senkung der Gewerbesteuermesszahl von max. 5 auf einheitlich 3,5 Prozent,
3. Erhöhung des Anrechnungsfaktors von 1,8 auf 3,8 zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer,
4. Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung von 28,25 Prozent (zzgl. Soli) für im Unternehmen belassene laufende Gewinne,
5. Ausbau der bisherige Ansparrücklage zu einem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG),
6. ab 1. Januar 2009 Einführung einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent (zzgl. Soli) auf Einkünfte aus Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen mit Veranlagungswahlrecht.

Maßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats und zur Finanzierung:

1. Wegfall Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe,
2. Wegfall Staffeltarif von 1 bis 5 Prozent bei Personenunternehmen,
3. Ersatz der 50-prozenigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen durch eine 25-prozentige Hinzurechnung aller Zinsen und aller Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren (Freibetrag 100.000 €),
4. Einführung einer Zinsschranke (Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen) mit Ausnahmen: Freigrenze von 1 Million Euro, Beschränkung auf konzernzugehörige Betriebe und ggf. Eingreifen der Escape-Klausel, also wenn die Eigenkapitalquote des Betriebes die Eigenkapitalquote des Konzerns nicht unterschreitet,
5. gesetzliche Ausgestaltung der Verrechnungspreisbildung mit entsprechenden Regelungen für Funktionsverlagerungen,
6. Einschränkungen der Gestaltungen bei der Wertpapierleihe,
7. Neuregelung der Verlustabzugsbegrenzung beim so genannten Mantelkauf,
8. Abschaffung der degressiven AfA,
9. Neuregelung der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).

Ich hoffe, Ihnen darlegen zu können, dass sich die Große Koalition tatkräftig dafür einsetzt, Steuergestaltungen und die Steuerflucht aus Deutschland zu bekämpfen. Mit der Unternehmensteuerreform nehmen wir eine wesentliche Hürde in diese richtige und unterstützenswerte Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB