Frage an Eduard Oswald bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Eduard Oswald
Eduard Oswald
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eduard Oswald zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Angelika S. •

Frage an Eduard Oswald von Angelika S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oswald,

in Ihrer Antwort betr. Abgeltungssteuer vom 11.6. an Herrn Reth
machen Sie kurzerhand aus einer Steuer - gemeint ist hier die angekoppelte Kirchensteuer - einen Mitgliedsbeitrag,
damit zukünftig die Banken eine Rechtsbehelfsbelehrung vermeiden können.
Erwarten Sie vom Bundespräsidenten, dass er sich daran mit seiner Unterschrift beteiligt?
Bei der Entscheidung für die Abgeltungssteuer haben Kirchensteuerpflichtige nach der in 2011 erfolgten Einrichtung der staatlichen Datenbank nicht mehr die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Kirchensteuerbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu erhalten.
Sie behaupteten ferner: Ab 2011 ist eine Fortsetzung des Berliner Kirchensteuerskandals im Bereich der Kapitaleinkünfte nicht möglich.
Dazu Wolfgang Wieland am 31.5. in Abgeordnetenwatch(sinngemäß): Die jetzige Regelung zur Abgeltungssteuer ermöglicht es der Berliner Landeskirche auch zukünftig Personen zur Kirchensteuer heranzuziehen, obwohl diese erkennbar aus der Kirche ausgetreten waren.
Wie erklären Sie diese gegensätzlichen Auskünfte?
Habe ich Sie richtig verstanden, dass auch ab 2011 Kirchensteuer von den Banken nur abgezogen wird, wenn vorher Kirchensteuerpflichtige ihnen die Religionszugehörigkeit mitgeteilt hatten?
Ist es nicht so, dass die Banken hauptsächlich von der Datenbank informiert werden?
Können Personen bei der Datenbank die Löschung fehlerhafter Daten verlangen?

Mit freundlichen Grüßen
Viele Grüße
Angelika Scheer

Portrait von Eduard Oswald
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Scheer,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich erlaube mir, Ihnen zum Hintergrund darzulegen, dass die Kirchensteuer bekanntlich als Zuschlag zur Einkommen- oder Lohnsteuer in Höhe von acht oder neun Prozent - je nach Bundesland - erhoben wird. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Zuge der Unternehmensteuerreform können ab 2009 Anleger per Antrag bei der Bank auch die in diesem Bereich entstehende Kirchensteuer abgelten lassen. Dazu haben diejenigen, die einer kirchensteuerpflichtigen Kirche angehören, dem Kreditinstitut ihre Religionszugehörigkeit und den für sie zutreffenden Kirchensteuersatz mitzuteilen. Ab 2011 wird die Abführung der Kirchensteuer dann automatisch von den Kreditinstituten vorgenommen.

Die Bank behält in der Übergangsphase die Kirchensteuer nur ein, wenn der Anleger einen Antrag bei der Bank stellt. Der von mir in diesem Zusammenhang gebrauchte untechnische Begriff des "Mitgliedsbeitrags" erklärt sich damit, dass die Mitgliedschaft in einer Kirche auf Freiwilligkeit beruht, damit auch heute schon der kirchensteuerpflichtige Bürger letztlich nicht gezwungen werden kann, Kirchensteuer zu zahlen.

Die Neuregelungen, die von den Kirchen begrüßt werden und mit den verschiedenen Bankenverbänden vereinbart sind, versprechen eine Effizienzsteigerung sowie die dauerhafte Sicherung des Aufkommens der Kirchensteuer für die Kirchen. Die Bank ermittelt die Kirchensteuer und führt diese über das Bundesamt für Finanzen an die Religionsgemeinschaften ab. Die Kreditinstitute sind für die entstehenden Kosten voll verantwortlich, weshalb es in Ihrem Interesse ist, diese bürokratisch möglichst gering zu halten. Dies möchte ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen.

Was die konkrete Durchführung hinsichtlich des automatisierten Verfahrens ab 2011 angeht, so wird dies durch ein weiteres Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. In diesem Rahmen werden auch die von Ihnen angesprochenen Einzelheiten geregelt. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass wir die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig in 2010 umsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald