Frage an Eduard Oswald bezüglich Finanzen

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Eduard Oswald
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Frage von Frank B. •

Frage an Eduard Oswald von Frank B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

im Rahmen des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes gab es u.a. eine Unterschriftensammlung des DStV. Derzeit befindet sich dieser Entwurf meiner Kenntnis nach auf Referentenebene zur weiteren Bearbeitung.

Am 20. Juli gab es einen neuen Entwurf hierzu vom Freistaat Bayern (BR Drucksache 508-07). Wie schätzen Sie die Chancen der Umsetzung dieses Entwurfes ein und welchen Zeitrahmen bis zum Gesetzesabschluß erwarten Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Bischof

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bischof,

der von Ihnen angesprochene Referentenentwurf setzt ebenso wie der bayerische Vorschlag die Linie des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24. Juni 2000 (7. StBÄndG) fort und beinhaltet erneut größere Änderungen in Richtung Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater. Dabei wird überlegt, auch den geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten künftig das Recht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie zur Einrichtung der Buchführung einzuräumen. Diese Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte ist aus meiner Sicht eine der wesentlichen Neuerungen, die dieser Referentenentwurf vorsieht. Von dieser Maßnahme wären die standesmäßigen Interessen verschiedener Berufsgruppen betroffen. Es überrascht daher nicht, dass es bislang viel Zustimmung, aber auch viel Kritik zu der vorgesehenen Befugniserweiterung gibt. Sollte der Regierungsentwurf die Befugniserweiterung tatsächlich enthalten, werden wir im parlamentarischen Verfahren diese Befugniserweiterung einer intensiven Überprüfung unterziehen und sämtliche Argumente angemessen würdigen. Dabei wird dann sicherlich auch die vorgesehene Anhörung wertvolle Erkenntnisse liefern.

Bislang liegt aber noch kein Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf vor. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Stellungnahme nicht möglich ist. Dies gilt ebenso für den bayerischen Vorschlag. Die Union wird im Gesetzgebungsverfahren aber gerade auch diese Maßnahme und ihre konkrete Ausgestaltung mit besonders großer Sorgfalt prüfen und sicher zu einem angemessenen Ergebnis kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB