Frage an Eduard Oswald bezüglich Finanzen

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Eduard Oswald
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Frage von Winfried I. •

Frage an Eduard Oswald von Winfried I. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

Sie sind doch Vorsitzender des Finanzauschusses des Bundestages.
Man war sich im Bundestag noch nie so einig wie jetzt, da es um die Erhöhung der Diäten geht. 9,4 % = eine stolze Summe,
zumal die Abgeordneten auch nicht gerade am Existenzminimum stehen.

Finden Sie es nicht auch, dass in der heutigen Zeit eine solche Erhöhung der Diäten für Ihre Wähler ein Zumutung sind?
Gerade uns Rentner in diesem Jahr mit lächerlichen 0,54 % abzuspeisen. Eine voraussichtliche Erhöhung von 1,03 % für das Jahr 2008 vorausgesagt wird.

Welch ein Unterschied!!!

Ich bin auf eine Anwort sehr gespannt.

Winfried Iding

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Iding,

gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die Vorschläge der Koalitionsfraktionen für eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung („Diäten“)der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klar gestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12%; dies sind ca. 900 Euro.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die vorgeschlagene Neuregelung soll den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten ausgleichen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie werden nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung ihres Anliegens
beigetragen zu haben

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald