Frage an Eduard Oswald bezüglich Finanzen

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Eduard Oswald
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Frage von Frauke M. •

Frage an Eduard Oswald von Frauke M. bezüglich Finanzen

Sehr gehrter Herr Oswald,
auf Neuwagen gibt es derzeit grosse Händlerrabatte, dennoch fehlt den Menschen das Geld für Neuwagen. Keine nennenswerten Rabatte bieten Händler auf Gebrauchtwagen.
Weshalb werden Gebrauchtwagen bei den Händlern nicht zum Betriebsvermögen gerechnet, auf dass voll Steuern zu zahlen ist?
Gebrauchtwagen dürften nicht steuerlich absetzbar sein, wo ist da der verständliche Grund?
Dann müssten Händler reagieren und Preise marktfähig machen, wie es im Ausland normal ist. Kein Händler könnte es sich mehr leisten Gebrauchtwagenhalden stehen zu haben.
Denkt die Politik an eine diesbezügliche Besteuerung?

Mit freundlichen Grüßen
Frauke Meyer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Frau Meyer,

für Ihre Zuschrift, in der Sie eine Steuerfrage beim Gebrauchtwagenhandel ansprechen, danke ich Ihnen.

Gebrauchtwagenverkäufe werden häufig im Wege so genannter Agenturgeschäfte durchgeführt. Diese führen bei buchführungspflichtigen Gewerbebetrieben dazu, dass der Händler (= Agent) die Fahrzeuge nicht in seiner Bilanz ausweist. Der rechtliche Hintergrund besteht darin, dass der Agent bei der Vermittlung von Warenlieferungen nicht Eigentümer der Ware wird und natürlich nur solche Wirtschaftsgüter in die Bilanz aufzunehmen sind, die sich im wirtschaftlichen Eigentum des Betriebes befinden.

Die Bilanzierung folgt grundsätzlich den zivilrechtlich zugrunde liegenden Verhältnissen. Damit ist unter diesem Gesichtspunkt die Berücksichtigung als Betriebsvermögen beim Gebrauchtwagenhändler grundsätzlich nicht möglich. Es ist aber auch die Frage nach den Folgen einer Bilanzierungspflicht in der augenblicklichen konjunkturellen Lage zu stellen. Welche Folgen träten also ein, wenn der Gesetzgeber eine Bilanzierungspflicht einführen würde? In diesem Fall käme es im wirtschaftlichen Abschwung auf Seiten des Händlers zu erheblichem Abschreibungsbedarf, der – anders als bisher – steuerlich auch schon vor dem Verkauf des Fahrzeugs geltend gemacht werden könnte. Ich glaube nicht, dass eine entsprechende Rechtsänderung zu einem Sinken des Preisniveaus bei Gebrauchtwagen führen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB