Wie kann es angehen, dass auch weiterhin für die kommenden Jahre eine Anbindehaltung für Kühe vorgesehen ist?

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Ekin Deligöz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michaela S. •

Wie kann es angehen, dass auch weiterhin für die kommenden Jahre eine Anbindehaltung für Kühe vorgesehen ist?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Deligöz.
Für uns Grüne besteht kein Zweifel daran, dass das dauerhafte Angebundensein von Rindern in Ställen dem Tierwohl schadet. Die eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten erhöhen das Risiko von zahlreichen Krankheiten, verursachen Leid und sind tierschutzwidrig. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes schaffen wir in diesem Bereich einen erheblichen Fortschritt gegenüber dem Status Quo und beenden das Leid vieler Tiere. Der Gesetzentwurf wurde im Mai im Kabinett beschlossen und ist zur Beratung an das Parlament übergeben worden. Er sieht grundsätzlich ein Verbot vor, Tiere über längere Zeit angebunden zu halten. In Einzelfällen können aber Ausnahmen für einen bestimmten Zeitrahmen und für eine bestimmte Zweckbindung gewährt werden. Im Ergebnis wird die ganzjährige Anbindehaltung für eine Mehrheit von fast 70% der 1 Mio. in Anbindung gehaltenen Rinder in Deutschland nach einer 10-jährigen Übergangsfrist verboten.
Für Bestandsbetriebe mit Anbindehaltung von Rindern ist im aktuellen Gesetzentwurf eine unbefristete Ausnahme vorgesehen, die gemäß EU-Verordnung 2018/848 die Anbindung von Rindern in Betrieben mit maximal 50 Tieren über die Wintermonate weiterhin erlaubt, sofern die Tiere während der Weidezeit im Sommer Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben. Zusammen mit SPD und FDP haben wir vereinbart, die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren zu beenden. Für uns als Grüne Bundestagsfraktion schließt das sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung mit ein. 
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes senden wir eine klare Botschaft: Die Anbindehaltung muss in absehbarer Zeit besseren Haltungsformen weichen. Gleichzeitig wissen wir, dass ein Umbau der Tierhaltung nicht von heute auf morgen gelingt. Es muss deshalb das mittel- bis langfristige Ziel sein, landwirtschaftliche Betriebe dabei zu unterstützen, aus der Anbindehaltung auszusteigen. Der Umbau der Tierhaltung ist insbesondere für kleinere Höfe mit Herausforderungen verbunden, welche für die Artenvielfalt und Pflege der Kulturlandschaften mit ihren traditionellen Nutzungsweisen von Grünland als Weiden und Wiesen wichtig sind. Deshalb müssen auch Perspektiven für die kleinsten Betriebe und die Familien mit ihren Höfen entwickelt werden. Betriebe, die ihre Ställe anpassen oder umbauen wollen, sollen unterstützt werden. Die Bundesregierung stellt in den nächsten Jahren eine Milliarde an Anschubfinanzierung für den klima- und tiergerechten Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung bereit (https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/BUT_node.html). Diese Milliarde kann für uns Grüne jedoch nur der Anfang sein und geht mit der Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rinder einher. Im jüngst beschlossenen Agrarpaket (https://www.gruene-bundestag.de/themen/agrar/zukunftspaket-fuer-die-landwirtschaft) honorieren wir über eine bessere GAP-Förderung ökologische Leistungen von Landwirtschaftsbetrieben. Das ist eine wichtige Maßnahme, um mehr Rinder auf die Weide zu bringen und die gesellschaftlich gewollte Weidehaltung zu stärken. Wer mehr für Klimaschutz, den Artenerhalt und die Bewirtschaftung von Grünland macht, soll künftig durch eine Weideprämie stärker gefördert werden. Damit schaffen wir positive Anreize dafür, Rinder nicht angebunden zu halten. 
Mit freundlichen Grüßen
Team Deligöz

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