Frage von Ursula B. • 05.08.2005 Würden Sie nach der Bundestagswahl für ein Wahlrecht ab Geburt eintreten? Art.20 GG:Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt". Hier steht nicht, daß das Volk volljährig sein muß! Antwort von Elfi Jantzen Bündnis 90/Die Grünen • 07.08.2005 Sehr geehrte Frau Brümann,Bundestag Wahl 2005Recht Teilen
Frage von Joachim K. • 03.08.2005 Würden Sie sich nach der Wahl für mehr plebiszitäre Elemente im Grundgesetz einsetzen - in etwa vergleichbar zu den Bürgerbehren in den Länderverfassungen, angepasst jedoch auf die besondern Aufgaben des Bundes? Antwort von Elfi Jantzen Bündnis 90/Die Grünen • 07.08.2005 Sehr geehrter Herr Klemke,Bundestag Wahl 2005Recht Teilen