Frage an Elisabeth Scharfenberg bezüglich Finanzen

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Elisabeth Scharfenberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Elisabeth Scharfenberg von Wolfgang G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Scharfenberg,

besten Dank für Ihre Antwort.

Das sog. Meilicke-Verfahren zog sich über Jahre hin. Die angeführten fünf Milliarden Euro Rückzahlung sind ein Schauermärchen des Finanzministers, weil sich der Zeitraum auf die Jahre vor 2000 bezog. Die meisten Steuerbescheide sind deshalb bestandskräftig.
Erkundigen Sie sich mit einer parlamentarischen Anfrage, wieviel an den Steuerzahler zurückbezahlt wurde, schließlich wurde dieser zu Unrecht finanziell schlechter gestellt bzw. vom Staat betrogen. Die Rückzahlungen wären hauptsächlich in den Jahren 2006 und 2007 gewesen.
Durch die Doppelbesteuerung hinsichtlich der Körperschaftssteuer und der kommenden Abgeltungssteuer wird die persönliche Altersvorsorge konterkariert. Auch werden Privatpersonen gegenüber Gesellschaften benachteiligt, was m. E. rechtlich bedenklich ist.

Zitat: Der Betrieb, Heft 18 vom 4.3.2007 "Schwer verständlich ist, dass das Halbeinkünfteverfahren modifiziert zum 60%-Verfahren nur für gewerbliche Einkünfte beibehalten bleiben soll. Es drängen sich gravierende Verfassungsbedenken auf, solange der Privatinvestor nicht ein vergleichbares Wahlrecht erhält."

Es wäre Gelegenheit für Ihre Fraktion, die Rechtmäßigkeit der geplanten Abgeltungssteuer höchstrichterlich prüfen zu lassen.

Frage: Werden "Die Grünen" die Rechtmäßigkeit der Abgeltungssteuer vom Bundesverfassungsgericht/EuGH prüfen lassen?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gollner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gollner,

leider ist unsere Fraktion zu klein, um die Vereinbarkeit der Abgeltungssteuer mit dem Grundgesetz überprüfen zu lassen, denn nach Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 heißt es, dass dazu mindestens zwei Drittel der Abgeordneten notwendig sind: "(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: 2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestages".

Nichtsdestotrotz sehen auch wir bei der Abgeltungssteuer große Probleme, weshalb wir sie in dieser Form, wie sie die große Koalition durchgesetzt hat, auch abgelehnt haben. Wir können nur hoffen, dass sich die große Koalition noch rechtzeitig besinnen und entsprechend handeln wird.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Scharfenberg