Frage an Elisabeth Scharfenberg bezüglich Recht

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Elisabeth Scharfenberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Toni A. •

Frage an Elisabeth Scharfenberg von Toni A. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Scharfenberg,

Welche aktuelle Position vertritt Ihre Partei (Grüne) bei der Bekämpfung illegaler Graffitis an privaten und öffentlichen Eigentum?

Wären Fangprämien von 1000 Euro nicht hilfreich, um der Verschandelung unserer Städte und Gemeinden beizukommen?

Sieht Ihre Partei das illegale Sprayen mittlerweile als Sachbeschädigung an?

Der Deutsche Städtetag schätzt die Schäden, die die Sprayer pro Jahr an öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten und öffentlichen Gebäuden anrichten, auf insgesamt 200 bis 250 Millionen Euro.

Für Ihre Bemühungen möchte ich mich schon jetzt herzlich bedanken.

Toni Aigner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Aigner,

vielen Dank für Ihre Frage vom 07.09.08

Seit Jahren schon wird in der Gesellschaft und im Parlament zum Teil sehr polemisch darüber gestritten, ob die äußerliche Veränderungen an Mauern, Hauswänden, S-Bahnwaggons und Denkmälern, die unmittelbar weder zur Zerstörung noch zur Beschädigung der Sachen führen, bestraft werden sollen. Vor allem macht sich diese Diskussion an Graffitis fest. Für die einen bedeutet Graffiti Kunst, Ausdruck eines bestimmten Lebensgefühls, Teil einer Subkultur. Andere sehen in Graffiti hässliche Schmierereien, die verwahrlosend wirken und nicht hinnehmbar seien.

Tatsache ist, dass nach geltendem Recht die Beschädigung einer Sache strafbar ist. Es ist langjährige Praxis der Rechtsprechung, eine Sachbeschädigung auch dann zu bejahen, wenn sich die Beschädigung der Sache nicht schon durch den Farbauftrag, sondern erst durch dessen Entfernung ergibt. Wer also an fremder Leute Wand Farbe sprüht, die nicht einfach abzuwischen ist, sondern beim Entfernen zur Beschädigung des Untergrundes führt, macht sich auch aus Sicht der Grünen strafbar.

Dennoch bleibt die Sachbeschädigung und damit eingeschlossen das Graffitisprayen mit einer Strafandrohung von Geld- oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahren eine Tat, die zur sog. "leichten Kriminalität" gehört. Deshalb war und bleibt die "Jagd auf Sprayer" mit BGS-Hubschraubern und Infrarotgeräten, wie von Innenminister Wolfgang Schäuble vertreten, unverhältnismäßig. Wir Grünen lehnen solche Aktionen einhellig ab.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Scharfenberg