Frage an Elke Ferner bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Elke Ferner
Elke Ferner
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Elke Ferner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Inge R. •

Frage an Elke Ferner von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ferner,

als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der aktuell geplanten Regelbedarfsstufe 3, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht.
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Nachdem Sie im Vermittlungsausschuss zu der so genannten Hartz-IV-Reform mitarbeiten, würde ich gerne wissen, wie Sie Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt unterstützen, damit diese nicht gezwungen werden, die Rechte ihrer erwachsenen Töchter und Söhne vor dem Sozialgericht einzuklagen?

Mit freundlichen Grüßen

Inge Rosenberger

Portrait von Elke Ferner
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Im SGB XII werden zusammen lebende Eltern und Kinder - unabhängig vom Alter - als eine Einstandsgemeinschaft betrachtet, so dass nicht alle Personen Regelbedarf 1 mit 100 % erhalten (sowohl im SGB II als auch im SGB XII erhalten Paare je Person auch nur jew. 80 %). Im SGB II jedoch werden Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, als eigene Bedarfsgemeinschaft (ohne beiderseitige Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern bzw. Kindern) betrachtet.

Die SPD hat bei den Verhandlungsrunden im Vermittlungsverfahren zur Neuregelung der Regelsätze wiederholt die Forderung erhoben, die EmpfängerInnen von Leistungen des SGB XII mit denen des SGB II gleichzustellen. Dies ist von der schwarz-gelben Koalition bisher abgelehnt worden. Da das Vermittlungsverfahren voraussichtlich in eine neue Runde gehen wird, werden wir diese Forderung auch weiterhin einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner