Frage an Elke Ferner bezüglich Gesundheit

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Elke Ferner
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Frage von Thomas K. •

Frage an Elke Ferner von Thomas K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ferner,

Für viele Patienten und Ärzte stellen die folgenden drei anstehenden Vorgänge

1. AKR (Ambulanten Kodier Richtlinien)
2. E-card (elektronische Gesundheitskarte)
3. zentrale Erfassung von Patientendaten

einen schweren Angriff auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Bürgern dar und werden als massive Bedrohung eines vertrauensvollen Arzt-Patientenverhältnisses empfunden.

Können Sie bitte Ihre Haltung zu Punkt 1 ,2 und 3 darlegen?

Viele Ärzte und Patienten aus dem Saarland - aber auch gerade aus Ihrem Wahlkreis* interessieren sich für Ihre Position als Volksvertreterin ,insbesondere

zu 1 : ob Sie konkret die aktuelle Petition gegen die AKR unterstützen können?

zu 2 : ob Sie bereit sind, das Rollout der E card verhindern zu helfen?

zu 3 : ob Sie sich gegen den Bruch des Arztgeheimnisses durch die vorgeschriebene automatische Übermittlung von nicht anonymisierten sehr persönlichen Diagnose- und Therapiedaten von Patienten an Krankenkassen einsetzen?

Vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Kajdi
Neurologe&Psychiater – Psychotherapeut
Völklingen

* S. Unterschriften- und Unterstützerliste
https://spreadsheets.google.com/ccc?key=0Agn7_8sTHkmrdHdjdG9hT2FvcFlYZmpkZzhoZ3lBWVE&hl=en&authkey=COyVzIIB

des „Offenen Briefes an den Bundesgesundheitsminister- Vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis in Gefahr!“ der KV Saar vom 19.3.2011
https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=explorer&chrome=true&srcid=0Bwn7_8sTHkmrZjM4MzgzMjctOTEwYy00NzZlLThiYTktZTY0MTE3MjM2OWEw&hl=en&authkey=CPOVtfML

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SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Kajdi,

vielen Dank für Ihre Anfrage und ich bitte um Entschuldigung, dass die Antwort so lange auf sich hat warten lassen. Gerne hätte ich noch den Ausgang des Petitionsverfahrens zum Thema AKR abgewartet. Mittlerweile liegt aber ein aktueller Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz von Anfang Juni vor, indem die AKR herausgenommen wurde. Damit hat sich die Antwort auf Frage 1 m. E. erledigt.

zu 2. und 3.: Ich habe Verständnis für Ihre kritische Haltung gegenüber der Einführung einer elektronischen Gesundsheitskarte. Trotzdem halte ich die Einführung für sinnvoll. Die elektronsiche Gesundheitskarte bietet bereits mit ihren heutigen Funktionen mehr Datensicherheit, als die bisherige Gesundheitskarte. Und es gilt: Die Patientendaten bleiben grundsätzlich bei dem Arzt, der sie erhoben hat und unterliegen der Schweigepflicht. Über die gesetzlichen Pflichtfunktionen hinaus, die die elektronsiche Gesundheitskarte haben muss und mit ihrer Einführung auch hat, können weitere Daten nur mit der jederzeit widerrufbaren Einwilligung des Versicherten auf der elektronsichen Gesundheitskarte gespeichert werden. Diese Daten werden über das sogenannte "Zwei-Schlüssel-Prinzip", also Zugangsvoraussetzungen, die nur der Arzt und der Patient besitzen, gesichert sein. Der Arzt kann zudem entscheiden, ob er einen Online-Datenabgleich vornehmen will, oder nicht. Mir ist der zuverlässige Schutz von Patientendaten sehr wichtig und ich werde deshalb die weitere technische Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und der IT-Infrastruktur genau beobachten. Von dem Nutzen der Karte für Patienten und Ärzte gleichermaßen bin ich aber überzeugt.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner