Elvan Korkmaz-Emre
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SPD
• 28.11.2018

(...) In den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag konnten wir nun weitere Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrenten erreichen, die nun mit dem sogenannten „Rentenpakt“ umgesetzt werden: Zum einen wird die bereits in der letzten Legislatur beschlossene Erhöhung der Zurechnungszeiten vorverlegt und zum anderen werden die Zurechnungszeiten insgesamt deutlich verlängert. Die Zurechnungszeit wird für neu beginnende EM-Renten bis zur Regelaltersgrenze verlängert: zunächst im Jahr 2019 in einem Schritt direkt auf 65 Jahre und 8 Monate, anschließend bis 2031 schrittweise weiter auf das dann geltende Renteneintrittsalter. (...)

Elvan Korkmaz-Emre
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SPD
• 13.04.2018

(...) Auch aufgrund dessen ist es der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-demokratischen Staat ein wesentliches Bedürfnis, sicher zu stellen, dass keine Rüstungsexporte in akute Krisenregionen genehmigt werden. Nähere Informationen zu diesen Regeln finden Sie in den Richtlinien für Rüstungsexporte: (...)

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SPD
• 16.04.2018

(...) Die SPD hat den Antrag im Deutschen Bundestag unterstützt (Drs. 19/444), in der eindeutig zu BDS Stellung bezogen wird: Der weltweiten Bewegung „Boycott, Divestment, Sanctions“ muss entschlossen entgegen getreten werden. Der Deutsche Bundestag verurteilt den Aufruf zum Boykott israelischer Geschäfte und Waren sowie die Aufbringung von „Don’t Buy“-Schildern auf Waren aus Israel aufs Schärfste. (...)

Elvan Korkmaz-Emre
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SPD
• 13.03.2018

(...) Ja, ich habe dieses Mal für die Große Koalition gestimmt, aber das ist mir nicht leichtgefallen. Das Ergebnis ist bekannt und ich bin zuversichtlich, mit den sozialdemokratischen Inhalten für mehr Gerechtigkeit in unserem Land sorgen zu können. (...)

Elvan Korkmaz-Emre
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SPD
• 13.03.2018

(...) Die Regelung der Ladenöffnungszeiten ist Ländersache und in Nordrhein-Westfalen sind die Öffnungen an Sonn- und Feiertagen im Ladenöffnungsgesetz (LÖG) geregelt.Nach § 6 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Absatz 4 des § 6 wird die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, die Tage durch örtliche Satzung oder Verordnung freizugeben. (...)

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