Frage an Erich Paus bezüglich Recht

Erich Paus
Das Wohl des Volkes ist das oberste Gesetz.
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Frage von Andreas G. •

Frage an Erich Paus von Andreas G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Paus,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Frage. Diese wurde zwar nicht veröffentlicht, "kandidatenwatch" hat Sie mir aber auf Nachfrage weitergeleitet.

Darin formulieren Sie u.a.:

 "2.)  Stop jeglicher Abwanderung von Kapital,

...
      b. sei es nicht in Geld meßbar,
         wie z. B. die von gebildeten Leuten."

Das Abwandern von "Kapital" (einschließlich Humankapital, also die gebildeten Leute) bezeichnen Sie weiterhin als Hochverrat.

Wie wollen sie denn konkret verhindern, daß z.B. ein Wissenschaftler, der in den USA bessere Forschungsbedingungen vorfindet (oder die dortigen Bedinungen subjektiv für besser hält), sich eben dort einen Job sucht?

Und wie wollen Sie gegen solche individuellen Bestrebungen vorgehen? Welche Sanktionen gegen Hochverrat sehen Sie vor?

Den Versuch, die Abwanderung von Humankapital zu verhindern, hat es auf deutschen Boden schließlich bereits gegeben. Man baute eine Mauer und hatte einen Schießbefehl an der Grenze.

Ich gehe mal davon aus, daß dies nicht ihr Ziel ist. Was stellen Sie Sich konkret vor?

Und generell:

Stellen Sie ein -wie auch immer definiertes- Gemeinwohl über individuelle Freiheitsrechte?
Wer soll entscheiden, was dieses "Gemeinwohl" ist, und welche Einschränkungen individueller Rechte zulässig sind, um dieses Gemeinwohl zu schützen und zu mehren?

Antwort von
Das Wohl des Volkes ist das oberste Gesetz.

Sehr geehrter Herr Görz,

der Begriff Hochverrat bezieht sich in diesem Zusammenhang auf
- die Politik der Massenzuwanderung von in Hinblick auf unsere Zivilisation Ungebildeten und Überflüssigen mit der damit einhergehenden Zerstörung aller Arten von Kapital, wie z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, öffentliche Sicherheit. Die Kritik an diesem Prozess wird vom Verfassungsschutz sogar verfolgt mit den Begriffen rechts, rechtsradikal, rechtsextrem.
- entschlossene Untätigkeit des Parlamentes und seiner Regierungen in Bezug auf Abwanderung von Geldkapital ins Ausland mit den Beispielen, Höchst, Mannesman, HVB usw., ganz abgesehen von den millionen anderen Arbeitsplätzen. Kurz, immer mehr Menschen bei immer weniger Kapital. Konsequenz: Noch mehr Zerstörung, und das immer schneller, was zur Folge hat, daß die Jungen, die das (geistige) Kapital besitzen, um woanders mit einer echten Zukunftsperspektive unterzukommen, die Flucht ergreifen.
Der Begriff Hochverrat bezieht sich also auf diejenigen, die den Auftrag angenommen haben und sich auch dafür bezahlen lassen, das Ganze zum Wohle des Deutschen Volkes, ihren Auftraggeber, zu steuern.

Tragischerweise haben wir die Situation, daß die Sanktionen gegen Hochverrat gerade durch diejenigen bereitzustellen wären, die ihn praktizieren. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.Die Lösung zu diesem Problem habe ich in meinem Kurzprogramm im zweiten Abschnitt angesprochen: Volksbegehren und Volksentscheid. Sie gehören in die Verfassung. Prof. von Arnim hat sich meines Wissens schon sehr gründliche Gedanken über diesbezügliche Zusammenhänge gemacht. Aber auch hier hängt die Entscheidung von den Tätern ab. Die Kreter vor 2000 Jahren hatten für derartig verfahrene Situationen den Volksaufstand in ihrer Verfassung vorgesehen. Vielleicht reicht bei uns GG Art. 20(04). Irgendwie. Beispiel Montagsdemonstrationen in der Ex-DDR.

Es gibt immer den natürlichen Konflikt zwischen Gemeinwohl und individuellem Wohl. Und die Bildung sozialen Kapitals wird immer mit der Investition von individuellem Werten erkauft, in diesem Fall Unabhängigkeit, die Sie mit Freiheit gleichsetzten. Aber jede Kapitalbildung erfordert Aufwand. Es ist genau wie beim Geldkapital in der Wirtschaft. Der Aufwand für Kapital wird jedoch durch die Erträge des Kapitals amortisiert.

Beispiel:
Faustrecht, das Recht des Stärkeren, vs. Rechtsstaat: Dieses galt bis zum Mittelalter. Es wurde aufgegeben zugunsten eines Rechtssystems zur Regelung von Konflikten. Im Faustrecht konnte jeder völlig willkürlich in Bezug auf seinen Nachbarn handeln. Sie würden sagen, jeder war "frei". Aber jeder konnte auch durch einen solchen Akt der Willkür betroffen werden. Deshalb lebte jeder auch in Furcht um seine Existenzsicherheit, war also in Bezug auf seine Lebenssituation unfrei, in Angst. Da aber mit der zunehmenden Bevölkerungsdichte der Stress des Faustrechts unerträglich wurde, entwickelten sich geeignetere Regeln zur Abwicklung von Konflikten: Die Einschränkung der Unabhängigkeit und Willkürlichkeit, "Unfreiheit", die die Regeln bewirkten, produzierte den Ertrag der Existenz- und Lebenssicherheit, der an Wert der Aufwand bei Weitem übertrifft. Mir jedenfalls ist die jetzige Situation deutlich lieber.
Die Investition individueller Werte in das Gemeinwohl führt also zu einem Ertrag an Werten für alle, und der muß höher sein, als der Aufwand für alle. Volksbegehren und Volksentscheide wären in diesem Falle das geeignetste Mittel um diesen Zielkonflikt sauber zu lösen. Jeder kennt sein individuelles Wohl, und auch nur er selbst. Da ist das Mehrheitsprinzip im Entscheidungsverfahren sogar dasjenige, das vor allen anderen am besten in die richtige Richtung steuert. Es wäre hier die vollkommenste Überdeckung von Entscheidung und Verantwortung.

In der Hoffnung etwas nützliches für Sie und die Zukunft Deutschlands geliefert zu haben und daß auch "Kandidatenwatch" meine Ausführungen verkraftet, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Erich Paus