Frage an Ernst-August Röttger bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Ernst-August Röttger
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Frage von Helmut A. •

Frage an Ernst-August Röttger von Helmut A. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Röttger,

Sie schreiben, die Tiernothilfe sei keine öffentliche Aufgabe. Sind nicht die Kommunen verpflichtet Fundtiere aufzunehmen bzw. aufnehmen zu lassen?
Ist es nicht möglich unter dem Gesichtspunkt der Aufnahme von Fundtieren auch Tierheime zu unterstützen?
Was würden Sie als Tiernothilfe bezeichnen? Zählt die Aufnahme von Fundtieren Ihrer Meinung nach nicht zur Tiernothilfe?

Mit freundlichen Grüßen aus Schleswig-Holstein

Helmut Andresen

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Andresen,

vielen Dank für Ihre sachkundigen Fragen und der Richtigstellung.

Fundtiere unterliegen den fundrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nach §§ 965 bis §§ 984 BGB. Hier wird unter anderem die unverzügliche Anzeigepflicht des Finders gegenüber der Behörde geregelt, die Ablieferungspflicht bei der Behörde, der Ersatzanspruch des Finders für notwendige Aufwendungen, der Finderlohnanspruch, das Zurückbehaltungsrecht des Finders bis zum Aufwendungsersatz für etwaige Kosten und Gebühren durch den Eigentümer, die Regelung des Eigentumserwerbs des Finders 6 Monate nach der Fundanzeige und die Möglichkeiten zum vorzeitigen Eigentumserwerb des Finders.

Der Finder ist seinerseits zur unverzüglichen Anzeige des Fundes bei der Fundbehörde verpflichtet. Die Gemeinden sind grundsätzlich verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und artgerecht gem. § 2 Tierschutzgesetz unterzubringen. Diese Aufgabe können die Gemeinden auch an Dritte, etwa an einen Tierschutzverein oder ein Tierheim delegieren. Diese Verpflichtung erfasst auch die medizinische Versorgung und sachgerechte Unterbringung der Tiere. Für die Gemeinden entstehen durch die Umsetzung des Fundrechts Kosten. Daher wird oft versucht Fundtiere, vor allem Katzen, nicht als Fundsache anzuerkennen sondern irgendwie als "herrenlose" oder gar "wildlebende" Tiere zu definieren, um sich der Verantwortung zu entziehen.

Hier gilt es, die Gemeinden zur Verantwortung zu ziehen!

Für den Fall, dass ich gewählt werde, werde ich mich um diese Angelegenheit kümmern, schließlich stamme ich von einem Bauernhof  und bin mit Tieren aufgewachsen.
Mit freundlichen Grüßen aus Adendorf

Ernst-August Röttger