Frage an Fabio De Masi bezüglich Finanzen

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Fabio De Masi
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Frage von Richard R. •

Frage an Fabio De Masi von Richard R. bezüglich Finanzen

Die Welt vom 19.02.20 : Staat nimmt Flüchtlingsbürgen Kosten von 21,7 Millionen Euro ab !

Sehr geehrter Herr De Masi,

dies ist ein weiterer Schlag gegen den Rechtsstaat.
Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft und jeder geschäftsfähige Erwachsene ist für sein Handeln und dessen Konsequenzen verantwortlich.
Wenn der Grundsatz "Gleiches Recht für alle" nicht mehr gilt, geraten wir auf eine schiefe Ebene, an deren Ende die Willkür steht.
Nicht der Staat kommt für die Kosten auf, sondern der Steuerzahler !
Auch die Kosten von jährlich über 29 Milliarden Euro für die Flüchtlinge zahlt der Steuerzahler !
Überfällige Investitionen für die Infrastruktur etc. ,für die Bildung, für die digitale Struktur müssen verschoben werden weil kein Geld da ist !
Frage an den Finanzausschuss : Wieso werden die Kosten für die ausgefallenen Flüchtlingsbürgschaften übernommen ?
Wer hat das zu verantworten ?
Bitte um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Bei der Übernahme von Bürgschaften für Geflüchtete durch Bürger hat es erhebliche Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten gegeben. Auf einem bundesweit verwendeten Formular gab es die Formulierung, dass entsprechende Bürgschaften nur bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach dem Asylverfahren gelten und auch einige Bundesländer interpretierten die Regelung so.

In diesem Glauben haben viele Menschen eine Bürgschaft übernommen, während der Bund die Dauer der Bürgerschaften zunächst nicht begrenzt und erst 2016 klar geregelt hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im vergangenen Sommer die Eintreibung entsprechender Forderungen über die Jobcenter gestoppt, allerdings gibt es auch hier strittige Sonderfälle, bei denen zu klären war, ob die Bürger über die Dauer der Bürgschaft informiert waren.

Die Gerichts- und Verwaltungskosten könnten offene Forderungen erheblich schmälern. Zudem wurden in den Jahren 2015 bis 2019 die jeweiligen Haushaltsüberschüsse auf Bundesebene der „Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ zugeführt. Der Rücklage mussten aber noch nie Mittel entnommen werden, da alle Kosten im Zusammenhang mit Aufnahme und Integration von Geflüchteten problemlos aus dem laufenden Bundeshaushalt gezahlt werden konnten.

Nach Zuführung von 13,0 Mrd. Euro Haushaltsüberschuss aus 2019 hat die Rücklage inzwischen ein Volumen von 48,2 Mrd. Demgegenüber stehen offene Forderungen gegenüber Bürgern in Höhe von 21,7 Mio.

Auch in den kommenden Jahren ist es unwahrscheinlich, dass die Rücklage für die Kosten von Aufnahme und Integration von Flüchtlingen genutzt werden muss. Deswegen fordert meine Fraktion, die Flüchtlingsrücklage in eine Investitionsrücklage umzuwidmen, damit mit diesem Geld dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur - wie Schulen, Krankenhäuser, Sportplätze oder öffentlicher Nahverkehr - finanziert werden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Fabio De Masi