Frage an Frank Henkel bezüglich Soziale Sicherung

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Frank Henkel
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Frage von Klaus B. •

Frage an Frank Henkel von Klaus B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Henkel,

ich bin Rentner, habe bis zur Wende als Ingenieur in der DDR und dann in der BRD gearbeitet. Der "Ostteil" meiner Rente wird immer noch abgewertet, dies ist - so meine ich - ein nicht eingehaltenes Versprechen der Politiker und eine Diskreminierung gegenüber anderen Bürgern, die eben schon immer in der BRD gelebt haben.
Wie stehen Sie dazu? Was ist zu tun, um offene Frage zu klären.
Wenn denn kein Geld dafür da ist, dann soll das ehrlich gesagt werden. Und ebenso soll dann von der Politik und den entscheidenden Parteien offen erklärtnwerden, dass sie eine biologische Lösung dieser offenen Frage akzeptieren.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bödeker,

vorausschicken muss ich, dass die Rentenpolitik eine ausschließliche Bundesangelegenheit ist, also nur von der Bundesregierung und vom Bundestag entschieden werden kann. Gerne stelle ich Ihnen aber meine Meinung dazu dar.

Die deutsche Rentenversicherung ist ein Umlagesystem, das - in Abhängigkeit von der Höhe der heutigen Löhne und Gehälter - die abgeführten Rentenbeiträge gleich wieder an die Rentenbezieher ausschüttet. Daher spielen sowohl die aktuellen Verdienste als auch die Beitragszahlungen über die Jahrzehnte eine entscheidende Rolle.

Von einer Abwertung hinsichtlich der Renten ehemaliger DDR-Bürger kann nach meiner Auffassung nicht die Rede sein. Zwar spielen die niedrigeren Löhne und Gehälter, die in vergleichbaren Berufsgruppen in der DDR gezahlt wurden, als Ausgangsbasis bei der Rentenberechnung eine Rolle. Um aber die Differenzen, die sich aus dem Lohngefälle zwischen Ost und West ergeben, ein Stück weit auszugleichen, werden die Arbeitsverdienste in den neuen Ländern immer noch höher bewertet. Damit soll dafür gesorgt werden, dass ein Durchschnittsverdiener Ost (bei durchschnittlich niedrigerem Entgelt) den gleichen Rentenanspruch erhält wie ein Durchschnittsverdiener West. Das bedeutet aber aktuell auch, wie es die Deutsche Rentenversicherung dokumentiert, dass bei einem in Ost und West identischen Verdienst die Rentenanwartschaft Ost derzeit höher ausfällt!

Auch wenn es hier in Einzelfällen Ungerechtigkeiten gibt, sollte der beschriebene Nachteilsausgleich doch so lange gewährt werden, bis sich die Löhne und Gehälter im gesamten Bundesgebiet angeglichen haben bzw. schnellere Lösungen für die Finanzierung eines einheitlichen Rentenrechts gefunden werden. Erste Vorschläge sind nach Aussagen der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion im Herbst dieses Jahres zu erwarten. Hauptproblem dabei sind ein gerechter Interessenausgleich und die jährlichen Zusatzkosten von mehr als 6 Milliarden Euro, die ja nicht von den Versicherten eingezahlt werden.

Was die divergierenden Auffassungen zur Anrechnung der Zeiten von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR angeht, so ist dieses Problem seit 2005 geregelt. Die Zeiten, die in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem zurück gelegt worden sind, gelten heute, bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. hohe ehemalige SED-Funktionäre, als Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Henkel