Frage an Frank Henkel bezüglich Recht

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Frank Henkel
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Frage von Alexander B. •

Frage an Frank Henkel von Alexander B. bezüglich Recht

Herr Henkel,

ich kann vollkommen verstehen wenn Sie sich als CDU für mehr Polizeibeamte in Berlin einsetzen!

Aber ich kann ihre Meinung zur Kennzeichnungspflicht zu 100% nicht teilen und nicht nachvollziehen!

Erstens steht Berlin bis jetzt alleine damit da, aber Baden-Württemberg, Brandenburg (da sogar auf Initiavtive der CDU) und Rheinland-Pfalz werden sehr wahrscheinlich nachziehen (laut Koalitionsverträgen). Und wenn Berlin mal eine positive Vorreiterrolle einnimmt, sollten Sie die Maßnahme nicht vertäufeln sondern Stolz drauf sein!

Zweitens, die Studie der FU ist erstens nicht öffentlich (was ich peinlich finde) und außerdem nach wissenschaftlichen Standarts nicht gut gemacht! Dort wurden genau die Ergebnisse erzielt, die man haben wollten!

Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Beispiel der CDU in Brandenburg folgen würden und an der Kennzeichnungspflicht festhalten würden! Denn es handelt sich dabei nicht um einen Gernalverdacht sondern nur um die Möglichkeit eventuelles Fehlverhalten von Polizeibeamten aufklären zu können! Und ich glaube in einer Demokratie sollte dieses Selbstverständlich sein und zu Zeit ist es leider nicht möglich!

Sprich, warum überdenken Sie ihre Haltung gegenüber der Kennzeichnungspflicht nicht? Gerade die Bedenken wegen einer möglichen persönlichen Verfolgung kann durch eine Nummer anstatt des Namens gemindert werden! Also liefern Sie mal nachvollziehbare Argumente gegen eine Kennzeichnungspflicht!?

PS. In Schweden gibt es keine allg. Kennzeichnungspflicht, aber eine Ausnahme stellen die Bereitschaftspolizeien da, weil dort wegen der Ausrüstung eine Kennzeichnung notwendig ist!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bosch,

vielen Dank für Ihre Fragen!

Berlin ist in der Frage der Zwangskennzeichnung bislang ein Geisterfahrer - und dass sich nun zwei Bundesländer mit linken Landesregierungen anschließen wollen, macht diesen Umstand auch nicht besser.

Die von Ihnen angesprochene Studie der Freien Universität Berlin wurde vom Polizeipräsidenten in Auftrag gegeben, um die Zwangskennzeichnung wissenschaftlich zu begründen. Das Ergebnis fiel anders aus: Die Studie warnte davor, dass individuelle Kennzeichnungen zwangsläufig zu einer erheblichen Steigerung taktischer, im Zweifel verleumderischer Anzeigen führen würden. Das zeigt, dass die Studie eben nicht die vom Senat erhofften Ergebnisse brachte. Ob sie deswegen nicht veröffentlicht wird (was es auch schwer macht, die von Ihnen behauptete fehlende Wissenschaftlichkeit zu nachzuvollziehen), vermag ich nicht zu sagen.

Ich kann es nur wiederholen: Es ist unzutreffend, dass Ermittlungen gegen Polizeibeamte ohne die Kennzeichnung leerlaufen würden. Schon jetzt kann die Identität von Polizeibeamten, denen Straftaten vorgeworfen werden, besser ermittelt werden, als beim Bevölkerungsdurchschnitt. Angehörige des Berliner Polizeidienstes waren schon vor der Zwangskennzeichnung gehalten, sich beim Einschreiten nach Möglichkeit namentlich vorzustellen und bei begründetem Verlangen auch auszuweisen. Darüber hinaus ist jeder Polizeibeamte verpflichtet, auf Verlangen seine Dienstkarte mit der Dienstnummer auszuhändigen. Dieses Verfahren hat in der 18-jährigen Zeit seines Bestehes zu keinen größeren Beschwerden geführt. In den meisten Fällen verläuft die Identifizierung von beschuldigten Beamten ohne Probleme. Wenn Verfahren gegen beschuldigte Polizeibeamte eingestellt werden, dann liegt der Grund meistens darin, dass sich die Tatvorwürfe als falsch herausstellen oder sich nicht beweisen lassen. Der Senat begründete die Einführung der Zwangskennzeichnung daher auch mit einem Mehr an Bürgernähe und nicht mit einer besseren Identitätsermittlung bei Straftatsvorwürfen. Allerdings ist auch diese Begründung eher fern liegend, weil kaum ein Bürger der von Rot-Rot zusammengesparten Polizei ansichtig werden wird, sich also nicht die Gelegenheit bietet, die Namensschilder im Rahmen von mehr Bürgernähe auch wirklich lesen zu können.

Wer zwangskennzeichnet, duldet, dass Polizeibeamte ausfindig gemacht und bedroht werden können. Im Jahr 2010 wurden über 2.500 Polizisten angegriffen und zum Teil erheblich verletzt. Erst am 31.08.2011 wurden auf einer linken Internetplattform Morddrohungen gegen Berliner Polizisten geäußert, die "als menschenverachtende Missgeburten nur den Tod verdienen" würden...

Mit der Empfehlung, ein Namensschild zu tragen, war eine den unterschiedlichen Interessenlagen gerecht werdende Lösung gefunden worden. Wir sind bei der Kennzeichnung für eine Wahlfreiheit, da die Polizeibeamten unterschiedliche Aufgaben erfüllen und sich auch das in der Frage der Kennzeichnung widerspiegeln muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Henkel