Frage an Franz Schindler bezüglich Recht

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Frage von Peter Dr. M. •

Frage an Franz Schindler von Peter Dr. M. bezüglich Recht

SgH Schindler,

ergänzend zu meiner Frage vom 24.11.2012:

Der Webseite des Bayerischen Landtags ( https://www.bayern.landtag.de/de/7538_8784.php ) entnehme ich im Zusammenhang mit der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 08.03.2012 zum Bericht des Justizministeriums zu Gustl Mollath:

"Ausschussvorsitzender Franz Schindler (SPD) schloß sich der Meinung der Ministerin an und warnte davor, Urteile von unabhängigen Gerichten im Landtag neu aufzurollen. „Das können wir nicht. Wir dürfen es auch nicht. Und wir sollten es nicht einmal wollen“, sagte Schindler."

In diesem Zusammenhang meine ergänzende Fragen:

- Sind Sie tatsächlich der Meinung, daß Urteile von Gerichten nicht in Frage gestellt werden dürfen? Und zwar von jedem!
- Warum sollten Sie es nicht einmal wollen, wenn - offensichtliche - Fehler der Justiz aufkommen?
- Bedeutet für Sie Unabhängigkeit der Justiz, daß die Justiz sich allenfalls, falls überhaupt, nur selbst überprüfen darf, sozusagen wohlwollende Kollegen überprüfen ihre Verbindungsbrüder, oder bedeutet es Unabhängigkeit von Exekutive und Legislative, was durchaus eine unabhängige Kontrolle nicht ausschließt?
- Halten Sie Justizkriminalität für ausgeschlossen?
- Ist es für Sie wichtiger, daß das Ansehen der Justiz, das inzwischen schon ziemlich am Boden angekommen ist, aufrecht erhalten wird, oder halten Sie Einzelfallgerechtigkeit für wichtiger?

Im Fall Mollath hat Herr Seehofer eingegriffen, zu Recht.
Von der SPD hat man eine klare Aussage leider nicht gehört. So ist sie halt, die SPD ....

MfG,

Peter Matschke

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