Frage an Franz Schindler bezüglich Innere Sicherheit

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Frage an Franz Schindler von Horst P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schindler,

Sie schrieben als Antwort auf die Frage von H. D. S. (09.01.2013) zum Fall Mollath:

"Nach meiner Überzeugung bestand in dem Verfahren gegen Herrn Mollath wg. gef. Körperverletzung u.a. kein zwingender Grund für das Gericht, zu klären, ob seine Ehefrau tatsächlich an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt war oder nicht."

Dem entnehme ich, dass Ihrer Ansicht nach ein Gericht keinerlei Verpflichtung hat, einen (angeblichen) Zeugen einer Straftat vor Nachstellungen und Intrigen zu schützen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und unter Missbrauch der Justiz begangen werden. Nicht einmal dann, wenn die betroffene Person vor Gericht im Beisein der Staatsanwaltschaft darauf hinweist, dass sie Zeuge einer Straftat zu sein meint und deswegen mit mehreren Straftaten zum Schweigen gebracht werden soll, müsse Ihrer Aussage nach die Justiz recherchieren, ob die Vorwürfe substaniiiert sein könnten.

Da frage ich mich doch, ob es für mich in Zukunft ratsam ist, irgend eine Straftat zur Kenntnis zu nehmen oder gar zur Anzeige zu bringen. Als Zeuge stehe ich der deutschen Justiz unter diesen Voraussetzungen auch nicht mehr zur Verfügung. Eben jenes Verhalten werde ich nachdrücklich allen Bekannten und Freunden anraten, unter Verweis auf Ihre oben angeführte Darlegung.

Ich möchte mich für Ihren kostenlosen Hinweis darauf bedanken, dass es in Deutschland für einen Zeugen einer Straftat nicht ratsam ist, diese Straftat zu beenden oder gar sich als Anzeigeerstatter oder Zeuge zu melden, da es das Gericht im Fall einer Intrige nicht eimal nötig hat zu überprüfen, ob schriftlich beleg- und überprüfbare (in diesem Fall durch Dritte geschen) Vorwürfe zutreffen.

Finden Sie den Umstand, dass ein Bürger besser den Mund hält, wenn er Straftaten bezeugen könnte, wünschenswert - oder möchten Sie dafür nicht lieber Sorge tragen, dass Zeugen von Straftaten in der BRD den Schutz der Gerichte genießen?

Mit freundlichen Grüßen,

Horst Pachulke.

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