Frage an Franz Schindler bezüglich Recht

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Franz Schindler
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Frage von Andreas W. •

Frage an Franz Schindler von Andreas W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schindler,

ihre eigene Meinung zur Causa Mollath in Ehren - die heute bekannten Fakten wie mangelnde Beweiswürdigung des Gerichtes, verfassungsrechtlich nicht zulässige Einweisung zur Zwangsbeobachtung die auch als Aussageerzwingungshaft gesehen kann, Verquickung eines Richters am Landgericht schon zu einem Zeitpunkt, als das Verfahren noch am Amtsgericht anhängig war, noch unbewiesene Vorwürfe, dass höchste Kreise der Politik Einfluss genommen hätten und noch vieles mehr sprechen dafür, dass großer Aufklärungsbedarf besteht!
Immerhin beschäftigt der Fall heute Gerichte in den sechs größten Bayerischen Städten und auch noch das Bundesverfassungsgericht.
(siehe u. A. http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-in-sechs-justizbehoerden-im-dickicht-der-zustaendigkeiten-1.1572883 )

Ich bin der Ansicht, dass Vieles hier die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsauschuss dringend geboten erscheinen ließe!

Warum sperrt sich die SPD Fraktion im Bayerischen Landtag bis heute dagegen? ( http://www.sueddeutsche.de/bayern/rechtsgutachten-im-fall-mollath-merk-hat-versucht-dinge-zu-vertuschen-1.1533806 )
Oder ist es nicht die Fraktion, sondern die Gründe liegen in Ihrer Person begründet, immerhin sind Sie Mitglied des Gremiums, das die Richten beruft?

Ich bitte Sie, gemeinsam mit Ihrer Fraktion, den Grünen und den Freien Wählern einen Untersuchungsausschuß zu beantragen, nur so können die tatsächlichen Geschehnisse noch vor der Landtagswahl erhellt werden!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Andreas Wittmann

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SPD

Sehr geehrter Herr Prof. Wittmann,

wie Sie richtig schreiben, sind mehrere Gerichte mit dem Fall Mollath befasst. Das ist auch gut so. Ich bin gespannt, ob es zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommt und falls ja, wie das Gericht dann entscheiden wird.
Ihre Behauptung, dass sich die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag bis heute gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sperrt, trifft nicht zu.
Nach meinen Informationen sind allerdings die für einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderlichen Abstimmungen zwischen mehreren Fraktionen noch nicht abgeschlossen.
Da sich die SPD-Fraktion nicht grundsätzlich gegen einen Untersuchungsausschuss sperrt, erübrigt sich die Beantwortung der Frage, ob die Gründe hierfür in meiner Person begründet sind.
Ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Richterwahlkommission des Bayerischen Landtags, der ich seit vielen Jahren angehöre, ausschließlich für die Vorbereitung der Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder des Bay. Verfassungsgerichtshofs zuständig ist und nicht für die Wahl von Richterinnen und Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Unterstellungen sind also unbegründet.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Schindler