Frage an Fritz Behrens bezüglich Kultur

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Frage von Rolf S. •

Frage an Fritz Behrens von Rolf S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Behrens,

bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.

Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.

* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Sehr geehrter Herr Schöpe,

vielen Dank für Ihre Frage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es ist richtig, dass über den aktuellen Staatsvertragsentwurf bis Ende dieses Jahres im Landtag NRW abgestimmt werden soll. Staatsverträge beruhen auf Kompromissen, die zwischen allen 16 Landesregierungen ausgehandelt werden. Der neue Beitrags-Staatsvertrag sieht vor, dass ab 1. Januar 2013 anstatt einer gerätebezogenen Rundfunkgebühr ein wohnungs- bzw. betriebsstättenbezogener Beitrag erhoben werden soll. Ziel des neuen Beitragsmodell ist es, sowohl mehr Gerechtigkeit in der Beitragserhebung zu erhalten als auch weniger Kontrollen (z.B. durch die GEZ an der Haustür) stattfinden zu lassen.

Generell ist das neue Beitragsmodell eine Verbesserung zum bestehenden System. Ich werde dem Staatsvertragsentwurf zustimmen.

Ich erlaube mir zu Ihren Argumenten kurz Stellung zu beziehen:

1. Es werden durch den neuen Beitrags-Staatsvertrag der GEZ eine ganze Reihe datenschutzrechtlicher Vorgaben gemacht. So dürfen z.B. für zwei Jahre keine Daten von kommerziellen Adresshändlern gekauft werden. Dies ist nach dem bestehenden Staatsvertrag möglich. Auch dürfen bei der GEZ vorliegende Datensätze nach dem neuen Vertrag nur längsten 12 Monate vorgehalten werden. Weiterhin wird pro Wohnung nur eine Person erhoben. Heute werden beispielsweise auch Datensätze von volljährigen Kindern mit eigenem Einkommen und eigenen Rundfunkgeräten erhoben.
Die im Vergleich zur jetzigen Regelung deutlich vereinfachte Rechtslage ("eine Wohnung, ein Beitrag") macht eine Reduzierung des Beauftragtendienstes möglich. Die Privatsphäre der Bürger wird damit "vor Ort" wesentlich weniger beeinträchtigt als bisher.

2. Betriebe sind bisher auch verpflichtet für PCs und Radios Gebühren zu zahlen. Die Beitragsstaffel wurde im Zuge der Verhandlungen zum neuen Staatsvertrag insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, im Vergleich zum ersten Staatsvertragsentwurf, erheblich verbessert. Betriebe mit bis zu acht Beschäftigten zahlen nur einen Drittel-Beitrag. Rund 90% aller Betriebe fallen in die untersten beiden Beitragsstaffeln und zahlen deshalb nur ein Drittel oder einen Beitrag. Die bisherige Gebühr für das beruflich genutzte Arbeitszimmer entfällt. Beitragspflichtig sind nur zugelassene Kfz. Nicht alle Fahrzeuge, die bei einem Händler auf dem Hof stehen, müssen daher beitragspflichtig sein.

3. Auch der neue Rundfunkbeitrag wird bei 17,98 € liegen. Dieser wird mit Einführung des neuen Staatsvertrags auch nicht steigen. Ob es zu Mehreinnahmen kommt, ist nicht sicher. Mehreinnahmen müssen für eine Senkung der zukünftigen Gebühren verwendet werden (sofern die KEF keinen anderen Finanzbedarf ermittelt).

4. Nach dem neuen § 16 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag ist Sponsoring nach 20 Uhr und an Sonn- und bundesweiten Feiertagen im Fernsehen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten grundsätzlich nicht mehr gestattet. Dies müsste Ihnen entgegekommen. Werbung und Sponsoring werden damit gleichgestellt. Eine Ausnahme besteht für Sponsoring der Übertragung von Großereignissen wie Olympischen Spielen und bestimmten Fußballspielen. Weiterhin hat die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zur Eröffnung des NRW-Medienforums im Juni 2011 angekündigt, sich für eine Abschaffung von Werbung in den öffentlich-rechtlichen Programmen einzusetzen.

5. Die Staatsferne gebietet es der Politik, den Medien keine direkten inhaltlichen Vorgaben zu machen. Der Programmauftrag ist klar definiert. Die Qualität der öffentlich-rechtlichen Sender ist (auch im internationalen Vergleich) gut. Die Diskussion über eine weitere Qualitätssteigerung findet auch in den Gremien der jeweiligen Sender statt.

Mit freundlichem Gruß
Fritz Behrens