Frage an Fritz Kuhn bezüglich Familie

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Fritz Kuhn
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Frage von Edgar H. •

Frage an Fritz Kuhn von Edgar H. bezüglich Familie

Betrifft: Eltern- und Kindergeld - sozial gerechte (Um-) Verteilung

Sehr geehrter Herr Ströbele.

Staatliche, finanzielle Hilfen oder Zuschüsse sind stets vom Einkommen/Rücklagen der Antragsteller abhängig - nur nicht das Kindergeld.

Wäre es nicht sinnvoller und sozial gerechter, dies zu ändern, indem man eine ’Einkommens-Obergrenze’ hierfür festlegt und sich ansonsten die Regelhöhe – wie bewährt – auch weiterhin einzig an der Reihenfolge der Geburten orientiert?

Darüber, dass das "Erziehungsgeld" gestrichen wurde und jetzt beim "Elterngeld" die ´Sozialleistungen´ genau anders herum berechnet werden, d. h., dass die sog. ´Besserverdiener´ bis zu 1.800 €/Monat, ´Geringverdiener´ jedoch nur einen Bruchteil hiervon erhalten, möchte ich mich an dieser Stelle lieber erst gar nicht ´auslassen´ ...

Für Ihre Bemühungen sowie Ihr Verständnis bedanke ich mich bestens im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edgar Haas

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Haas,

nach der Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss das elterliche Einkommen steuerlich in der Höhe des sachlichen Existenzminimums sowie in Höhe der Mehrbelastung für die kindliche Ausbildung freigestellt werden. Dies wird durch den Steuerfreibetrag für Kinder sichergestellt. Für Familien die nur wenig oder keine Einkommensteuer zahlen bedeutet diese Freibetragsregelung aber keinen zusätzlichen finanziellen Vorteil. Diese Familien erhalten als Ausgleich Kindergeld. Insofern ist das Kindergeld an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Familien mit hohem Einkommen erhalten kein Kindergeld, profitieren jedoch finanziell vom Kinderfreibetrag. Dieser verfassungsgerichtlich definierte finanzielle Vorteil liegt für Spitzenverdiener deutlich über der Höhe des Kindergelds. Mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden ist dieser Effekt nicht vereinbar, wobei das Schließen dieser Gerechtigkeitslücke nicht einfach ist. Ein Absenken des Steuerfreibetrags für Kinder ist aus verfassungsrechtlichen Gründen wohl nicht möglich. Eine Anhebung des Kindergeldes auf das Niveau der finanziellen Wirkung dieses Steuerfreibetrags hätte Mehrausgaben im zweistelligen Milliardenbereich zur Folge. Zur Lösung dieses Problems könnte die Einführung einer Kindergrundsicherung nach einkommens- oder bedarfsorientierten Kriterien beitragen, wie wir sie in unserer Fraktion derzeit diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Kuhn