Frage an Fritz Kuhn bezüglich Soziale Sicherung

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Fritz Kuhn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Erwin R. •

Frage an Fritz Kuhn von Erwin R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter H.Kuhn,

Vor dem Hintergrund, daß die Einführung/Umsetzung der Agenda 2010 durch SPD/Grüne zu dramatischem sozialen Abstieg(Hartz 4) von vielen Menschen(die oft jahrzehntelang hart gearbeitet haben) geführt hat, meine Frage:
Gibt es konkrete Vorschläge der Grünen das zu korrigieren; bzw. welche Vorschläge werden ( im Fall einer Regierungsverantwortung durch die Grünen) konkret umgesetzt.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rentschler,

vielen Dank für Ihre Frage.
Meine Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und ich, sind der Auffassung, dass das Sozialgesetzbuch II, in dem das Arbeitslosengeld II geregelt ist und das umgangssprachlich oft als Hartz IV bezeichnet wird, insgesamt reformbedürftig ist und überarbeitet werden muss. Wir haben hierfür das Konzept der Grünen Grundsicherung entwickelt. Die Grüne Grundsicherung umfasst Teilhabegarantien und Existenzsicherung. Sie besteht gleichberechtigt aus materieller Absicherung und dem Zugang zu fördernden und befähigenden Institutionen und Instrumenten. Beides muss klar festgelegt sein, auf beides muss es einen verbindlichen Rechtsanspruch geben. Ein Element der Grünen Grundsicherung ist die Festsetzung der Regelleistung in einer Höhe, die das sozio-kulturelle Existenzminimum garantiert und die Autonomie derjenigen schützt, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.
Wir treten dafür ein, die Sätze für das Arbeitslosengeld II neu zu berechnen und an das gestiegene Preisniveau anzupassen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sollte die Regelleistung in Zukunft 420 Euro statt aktuell 359 Euro betragen.
Bündnis 90/Die Grünen haben im Deutschen Bundestag wiederholt deutlich gemacht, dass das ALG II so ausgestaltet werden muss, dass es dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des Existenzminimums für alle Menschen Rechnung trägt. Die große Koalition ist dagegen in den Jahren 2006 und 2007 zu dem Schluss gekommen, dass eine Anhebung der Regelleistung aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten nicht erforderlich sei. Auch in den Jahren 2008 und 2009 wurde lediglich eine minimale Erhöhung infolge der Veränderung des Rentenwerts vorgenommen, so dass die Regelleistung im SGB II jetzt 359 € beträgt. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht den tatsächlichen Erfordernissen entspricht und den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn