Frage an Georg Fahrenschon bezüglich Finanzen

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Georg Fahrenschon
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Frage an Georg Fahrenschon von Josef H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fahrenschon,

im Jahr 2005 beantragte ich einen Kindergeldzuschuß. Der Antrag wurde abgelehnt, da mein Einkommen als Selbständiger zu gering war und ich Ansprüche auf ALG II hätte.
Der Steuerbescheid für das Jahr 2005 erstaunte mich dann doch. Obwohl ich weniger als gedacht (und im Antrag angegeben) verdiente und noch Familienzuwachs bekam will das Finanzamt Steuern von meinem, unter dem Existenzminimum liegenden, Einkommen. Ich dachte immer, das Existenzminimum wäre steuerfrei.

Die Einkommensgrenzen aus dem Sozialrecht und dem Steuerrecht - bezogen auf das Existenzminimum - klaffen anscheinend sehr weit auseinander.

Sind Sie der Meinung, dass das im Sozialrecht festgesetzte Existenzminimum zu hoch ist oder würden Sie eher Initiative ergreifen, das im Steuerrecht festgesetzte Existenzminimum, zumal die regional deutlich unterschiedlichen Lebenshaltungskosten keinerlei Berücksichtigung finden, deutlich zu erhöhen.

mit freundlichen Grüßen

Josef Högl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Högl,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesregierung hat als steuerfreies "sächliches Existenzminimum" Alleinstehender für das Jahr 2008 den Betrag von 7.140 Euro errechnet. Bei Ehepaaren erhöht er sich auf 12.276 Euro, wie aus einem Bericht der Regierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (BT-Drucks. 16/3265) hervorgeht. Das Existenzminimum für Kinder wird darin auf 3.648 Euro beziffert. Die entsprechenden steuerlichen Freibeträge betragen für Erwachsene 7.664 Euro, für Ehepaare 15.329 Euro und für Kinder 3.648 Euro. Das Existenzminimum setzt sich den Angaben zufolge aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten zusammen. Für Alleinstehende werden als Regelsatz 4.140 Euro, als Unterkunftskosten 2.364 Euro und als Heizkosten 636 Euro genannt. Die entsprechenden Beträge für Ehepaare lauten 7.464 Euro als Regelsatz, 4.020 Euro für die Unterkunftskosten ...

Da die steuerlichen Freibeträge somit über dem Existenzminimum liegen, besteht grundsätzlich kein akuter Handlungsbedarf.

Die Fragen zur Einkommensteuererklärung möchte ich auf diesem Weg nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Fahrenschon