Frage an Georg Nüßlein bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Georg Nüßlein
Georg Nüßlein
parteilos
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Georg Nüßlein zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael S. •

Frage an Georg Nüßlein von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Nüßlein,

wie kann es sein, das in dem christlichen Bayern, einem ALGII Empfänger lieber eine Abtreibung bezahlt wird, aber eine Sterilisation oder die Pille nicht ??????

Mit freundlichem Gruß

Michael Seitz

Portrait von Georg Nüßlein
Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Seitz,

vielen Dank für Ihre Email vom 28.12.2006, in der Sie mich nach meiner Meinung zu einem aus ethisch-moralischer Sicht zweifellos problematischen Themenfeld befragen.

Zunächst möchte ich auf die Hintergründe von Hartz IV eingehen:
Entsprechend unseres Sozialstaatsprinzips soll mit Hartz IV die Grundabsicherung des Lebensunterhalts gewährleistet werden. Das ist richtig und wichtig. Diese Absicherung, die ich persönlich in der Höhe für höchst angemessen halte, umfaßt - wenn man so will - auch Verhütungsmittel. Wer werdendes Leben respektiert, so meine ich, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den vielen zur Verfügung stehenden und zum Teil sehr preisgünstigen Verhütungsmitteln einen sicheren Schutz zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft finden. Ein zusätzliches Budget dafür würde weder zu mehr verantwortlichem Umgang führen, noch wäre es gegenüber denjenigen zu vertreten, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern - und leider oft genug auch nicht mehr Geld zur Verfügung haben.

Hinweisen möchte ich im übrigen auch darauf, daß eine Abtreibung nicht von den ARGEN beglichen wird bzw. keine ALG II Leistung ist. Vielmehr besteht im Falle einer Abtreibung für Frauen mit niedrigem Einkommen ein Rückerstattungsanspruch durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Frauen sich in der schwierigen Notsituation einer ungewollten Schwangerschaft befinden, dann sollen diese Frauen nicht gezwungen werden, ein Kind auszutragen, für das Sie emotional oder aus anderen Gründen keine Verantwortung übernehmen können - die Möglichkeit eines durch den Gesetzgeber geregelten Schwangerschaftsabbruchs in der schwierigen Lebenssituation einer ungewollten Schwangerschaft soll Frauen nicht verwehrt werden, unabhängig davon ob Sie vermeidbar oder unvermeidbar mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert wurden, ob sie finanziell gut oder schlecht gestellt sind.

Soweit die derzeitige Rechtslage. Persönlich halte ich das geltende Abtreibungsrecht und damit auch die Finanzierung für problematisch. Ich setze mich seit Jahren für die Vereinfachung der Adoption ein und wundere mich über bürokratische Hürden in Deutschland und die unglaubliche Korruption, mit der dieses Thema im Ausland vielfach verbunden ist.

Es würde mich freuen, wenn Sie für meine differenzierte Haltung Verständnis aufbringen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Nüßlein