Frage an Georg Schmid bezüglich Recht

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Frage an Georg Schmid von Roland W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmid,

Sie verweigern die Beantwortung der Fragen von Herrn Beuter mit der Bitte "um Verständnis, dass ich mich vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgesehenen Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz als Parlamentarier nicht zu einem laufenden Verfahren äußere".

Dies ist für mich nicht nachvollziehbar: Gewaltenteilung bedeutet, dass die Justiz unabhängig entscheidet, EGAL ob Sie persönlich - auch als Abgeordneter - nun diese oder jene Meinung (ggf. auch öffentlich) vertreten. Es gibt schließlich keine Weisungsbefugnis von Abgeordneten gegenüber Gerichten. Gerade das bedeutet der Begriff Gewaltenteilung schließlich - Äußerungen von Politikern können und dürfen gerade NICHT Einfluß auf die Entscheidungsunabhängigkeit der Gerichte haben. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage, auf der Ihr "Argument" fußt. Vielmehr scheint es mir, als würden Sie sich schlicht nicht äußern WOLLEN - weil das für Sie unangenehm werden könnte - und verstecken sich daher hinter einer auf den ersten Blick nobel klingenden, auf den zweiten Blick aber völlig absurden Begründung.
Welche Bedeutung hätten unsere freien (!) Abgeordneten denn noch, wenn Sie so unfrei wären, wie Sie das nahelegen? Kein Politiker hätte sich dann mehr zu so brisanten Themen wie dem EFSM, der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften, Asylantenrechten und vielem anderen äußern dürfen, was vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde. Tatsächlich äußern sich Politiker doch recht häufig auch zu Sachverhalten, die gerade vor Gericht verhandelt werden (z.B. auch den NSU) - aber nur solange man sich dabei nicht auf dünnes Eis zu begeben scheint. Sobald das aber der Fall ist, wird geschwiegen und auf die "Nichteinmischung als Abgeordneter verwiesen".
Ich warte auf Ihre Beantwortung von Herrn Beuters Fragen: Klartext, Antworten! Keine Ausflüchte! Oder gibt es tatsächlich eine gesetzliche Grundlage, die Ihnen eine Stellungnahme untersagt? Die wüsste ich dann bitte gerne!

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