Frage an Georg Schmid bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Georg Schmid
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Frage an Georg Schmid von Norbert G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender,

würden Sie ein Gesetz bejahen, dass es jedem ermöglicht Einsicht zu nehmen wer, einer politischen Partei, welche Spende unabhängig von Ihrer Höhe zukommen läßt.

Ich habe Ihrer Parteifreundin Fr. Brendel(aus Kulmbach) in diesem Forum eine kritische Frage gestellt. Die Antwort wurde mir jedoch empört verweigert.
Glauben Sie das das Verhalten Ihrer Parteifreundin dazu beiträgt das es Bürger gibt die die CSU für machtarrogant halten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Grohe,

nach § 25 Absatz 3 Satz 1 des Parteiengesetzes müssen schon heute Name und Anschrift eines Unterstützers genannt werden, wenn er mehr als 10.000 Euro im Kalenderjahr für eine Partei gespendet hat. Spenden in dieser Größenordnung und darüber sind in den Rechenschaftsberichten der Parteien zu veröffentlichen. Diese Regelung gilt für alle Parteien, die eine staatliche Wahlkampfkostenrückerstattung erhalten - gleichgültig, ob sie im Parlament vertreten sind oder nicht. Sollte eine Partei nicht bereit sein, einen solchen Rechenschaftsbericht vorzulegen, erhält sie keinerlei staatlichen Mittel mehr. Spenden ab einer Höhe von 50.000 Euro müssen darüber hinaus als Bundestagsdrucksache publiziert werden, in die jeder Bürger jederzeit problemlos Einsicht nehmen kann. Auf diese Weise wird größtmögliche Transparenz bei den Parteispenden gewährleistet.

Durch die Grenze von 10.000 Euro bleibt sichergestellt, dass die finanzielle Unterstützung seitens großer Spender, von Unternehmen oder Interessensverbänden beispielsweise, in jedem Fall publik wird. So kann jeder Bürger nachvollziehen, welche Firmen oder Verbände welche Partei in welcher Höhe unterstützen. Bei Spenden von weniger als 10.000 Euro pro Jahr besteht gemäß einer Entscheidung des Bundestages im Jahre 2002 dagegen keine Offenlegungspflicht. Dies ist meiner Ansicht nach auch richtig, denn es ist beispielsweise Privatpersonen, die nicht im öffentlichen Fokus stehen, aus Gründen des Datenschutzes nicht zumutbar, dass ihre Spenden veröffentlicht werden. Zudem würde es das Wahlgeheimnis der Betroffenen konterkarieren, wenn solche Angaben veröffentlicht würden, denn die jeweilige Spendentätigkeit lässt auch deren Präferenz am Wahltag erahnen. Hier sollte es auch weiterhin jedem selbst überlassen bleiben, ob er als Unterstützer einer Partei öffentlich in Erscheinung treten möchte oder nicht.

Die von Ihnen geübte Kritik an meiner Kollegin Gudrun Brendel-Fischer, MdL, kann ich nicht nachvollziehen. Kein Politiker kann zu jeder Zeit auf alle Fragen eine Antwort haben. Außerdem liegt das Parteiengesetz - und damit auch die Frage der Veröffentlichung von Parteispenden - in der Kompetenz des Bundes. Hier nicht sofort eine möglicherweise nicht völlig korrekte Antwort gegeben zu haben, ist meines Erachtens ein Zeichen von Ehrlichkeit und nicht von Arroganz.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Schmid, MdL