Frage an Gerald Weiß bezüglich Soziale Sicherung

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Frage an Gerald Weiß von Ansgar K. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Weiß,

mir kamen ein paar konzeptionelle Fragen zum Thema ALG-II und dem Steuer/Abgabenrecht. Vielleicht können Sie mir helfen. Ich möchte meine Frage an einem Beispiel erläutern, ich glaube dadurch wird es etwas anschaulicher.

Nehmen wir einen alleinstehenden Kleinverdiener, der in Frankfurt am Main 1200€ Brutto verdient (160h a 7,50€). Er fährt mit einem ÖPNV-Ticket zu 60€ zur Arbeit. Nach dem Steuerrecht kostet dieser seinen Arbeitgeber 1463€, hat 1200€ Brutto auf der Lohnabrechnung "ausgewiesen" und bekommt recht genau 900€ überwiesen, darin sind bereits 50€ Abzüge für Lohnsteuer enthalten. Gemessen an den Arbeitskosten gerade 61% Netto, aber darum geht es hier nicht.

In Frankfurt gelten ca 350€ monatliche Miete (quasi-warm) als angemessen, 41€ Heizkosten ohne Warmwasser sind auch kein Thema. Geht dieser Arbeitnehmer zur Arge und lässt seine Ansprüche prüfen, so sieht die Rechnung wie folgt aus.

Brutto 1200€. Davon wird abgezogen: SV+Steuer-Abzüge 300€, Freibeträge vom Erwerbseinkommen 280€ (§30 SGB II), Werbungskosten ÖPNV-Ticket 60€, Miete 350€, Heizung 41€ .. es bleiben 169€ formales Einkommen, was auf 351€ aufgestockt wird. Anspruch ans Amt daher: 182€ (!)

Ich verstehe, dass §30 SGB II mit den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen einen Abstand zwischen reinen Transferbeziehern und Arbeitnehmern mit geringem Lohn schaffen will. Nur wieso honoriert das Steuer- und Sozialversicherungsrecht die Arbeit nicht? ALG-II plus minimalistischer Miete entspricht etwa dem steuerlichen Grundfreibetrag, danach ist man ziemlich schnell fällig. SV-Beiträge werden ab dem ersten Euro genommen.

Warum kann nicht der aus dem SGB-II entstehende Minimalanspruch eines Arbeitnehmer(haushalt)s auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden und diese Summe vorrangig vor allen Steuer- und Sozialabgaben ausbezahlt werden? Das würde vieles vereinfachen.

Vielleicht können Sie mir helfen, mir fehlt der rote Faden bzw. der Kerngedanke. Irgendwas muss sich der Gesetzgeber dabei gedacht haben.

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