Frage an Gerald Weiß bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gerald Weiß
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Frage von Bernd B. •

Frage an Gerald Weiß von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weiß,
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes habe ich eine Frage.

Bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, deren Vorsitzender Sie sind, hat der Sozialverband VdK Deutschland zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes u.a. folgendes ausgeführt:

„…Gewahrt bleiben muss deshalb für den Bürger insbesondere der niederschwellige kostenfreie Zugang zum Sozialgericht, die zulassungsfreie Beibehaltung von zwei Tatsacheninstanzen und eine größtmögliche Waffengleichheit gegen Verwaltungsträger, die an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen überlegen und im Hinblick auf vorgegebene Einsparungsziele in den Haushalten in ihren Entscheidungen nicht unabhängig sind. …“

Diese Forderung des VdK finde ich äußerst wichtig, da ich selbst erleben muss, wie chancenlos ich als einzelner Bürger gegenüber der spezialisierten Verwaltung bei immer komplizierteren und unüberschaubaren Rechtsnormen bin. Da werden trickreich hinter dem unüberschaubaren Geflecht der Rechtsnormen vorgegebene Einsparungsziele rechtswidrig durchgesetzt. Dokumentiert habe ich das in meinem Blog. Die Internetadresse kann ich Ihnen gerne mitteilen.

Unterstützen Sie die von mir zitierte Forderung des VdK Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen

Böer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böer,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass Gesetze und Verordnungen so einfach und verständlich verfasst werden sollen, wie möglich. Das gilt auch für andere Rechtsnormen. Sonst kann der Bürger nicht nachvollziehen, wie die Rechtslage ist und diese Intransparenz trifft am Ende meistens die Schwachen. Deshalb trete ich auch für die Einführung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches ein, das einfach, knapp und verständlich ist.

Das Thema Sozialgerichtsbarkeit habe ich vor kurzem mit einigen Bundessozialrichtern erläutert. Ich persönlich bin der Auffassung, dass der gebührenfreie Zugang zum Sozialgericht erhalten bleibt. Dafür werbe ich auch.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüssen

Gerald Weiß