Frage an Gerd Eckhardt von Andreas H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Eckhardt,
Familien sind zzt. in aller Munde. Leider beschränkt sich die Diskussion bzgl. Familienförderung auf die einseitige und unfreiheitliche Förderung der Betreuungsangebote. Wie sieht Ihre Partei die Familie und was würden Sie tun, um Familien angemessen zu fördern? Wie würden Sie die vom BVerfG festgestellte und von den Politikern ignorierte Ungerechtigkeit in der Steuer- und Sozialgesetzgebung beseitigen?
Danke für Ihre Antworten!
Mitfreundlichen Grüßen
Andreas Häußler
Hallo, sehr geehrter Herr Häußler,
in seinem sogenannten Kinderbetreuungsurteil vom 10.11.1998 stellte das Bundesverafssungsgericht unmißverständlich klar: Art 6 Abs. 1 GG garantiert als Abwehrrecht die Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung des ehelichen und familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden. Deshalb hat der Staat die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren.
Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder
von einem Dritten betreut werden soll" Soweit die Sicht des höchsten deutschen Gerichts.
Aus meiner tiefsten Überzeugung ergibt sich daraus für die Politik die Notwendigkeit eine "Wahlfreiheit bei der Erziehung von Kindern" zu schaffen. Dabei setzt die ödp auf das Konzept des Erziehungsgehaltes. Dadurch wird häusliche Erziehungsarbeit von Eltern endlich finanziell und gesellschaftlich honoriert. Wer stattdessen lieber außerhäuslich beruflich tätig werden möchte kann sich mit dem "Erziehungsgehalt" die gewünschte Art
und Weise der Kinderbetreuung durch Dritte finanzieren. Die einseitige und ideologische Diskussion um Kinderkrippen und Ganztagesplätze nimmt dieses höchstrichterliche Urteil auf "Freihéit bei der Wahl des Erziehungsstiles" nicht ernst und dürfte einer verfassungrechtlichen genaueren Überprüfung nicht Stand halten.
Leider wird bei der Diskussion um das Erziehungsgehalt immer wieder das "Totschlagargument" der Finanzierbarkeit genannt. Glauben sie diesm nicht. In mehreren Studien wurde die Bezahlbarkeit und eine positive Kosten/Nutzenrelation nachgewiesen.
Ein Punkt ist mir am Schluß bei der Diskussion um die gerechte Finanzierung von Familien noch ganz wichtig: Kinder sind nämlich auch ein Wert an sich !
Beste Grüße
Gerd Eckhardt