Frage an Gerd Friedrich Bollmann bezüglich Umwelt

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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Steven M. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Steven M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Bollmann,
ich möchte Sie auf die Problematik der Lichtverschmutzung hinweisen und es interessiert mich, welche Lösungskonzepte Sie diesbezüglich haben.
Unter Lichtverschmutzung bezeichnet man die künstliche Aufhellung des Himmels durch zumeist überflüssige oder falsch installierte Lampen.
Ein aufgehellter Nachthimmel hat viele verschiedene Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Pflanzen werden durch zuviel künstliches Licht in ihrem Wachstum beeinträchtigt, Vögel oder Insekten verlieren ihren nächtlichen Orientierungssinn und können zu Grunde gehen. Störungen im menschlichen Hormonhaushalt sind wahrscheinlich und Gegenstand aktueller Forschung.
Es gibt mehrere Gründe für eine wachsende Lichtverschmutzung. Die Beleuchtung wird immer effektiber, starke Zunahme von Neubauwohnheimen, Straßen werden immer höher beleuchtet, Industrieanlagen und Privathäuser werden immer stärker Beleuchtet, Streben nach auffälligen Werbemaßnahmen und mangelnde Sensibilisierung gegenüber der Natur, oftmals eine schlechte Ausrichtung auf das zu beleuchtende Objekt, überflüssige Beleuchtung von Denkmälern, Kirchen, Herner Rathaus.
Gegen alle diese Erzeuger von Licht kann wirksam vorgegangen werden. Dies passiert allerdings in der Realität kaum.
Auch in der aktuellen Klimadebatte sollte der, durch Licht benötigte, höhere Stromverbrauch bedacht werden. Viele kaum befahrene Straßen könnten in Herne nachts deutlich verdunkelt werden oder Richtlinien zur Außenbeleuchtung könnten zu dieser Thematik erstellt werden. Eine Einsparung von Energie kann sicherlich viele kg CO2 im Jahr einsparen und damit auch der Umwelt zugute kommen. Die Herner Sternwarte kann durch den hellen Himmel kaum sinnvolle öffentliche Beobachtungsabende veranstalten.
Andere Länder haben dieses Thema bereits ernster genommen, so gibt es in Tschechien, in manchen US-Bundesstaaten oder auf La Palma gesetzliche Vorschriften, die eine starke Beleuchtung verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Steven Müller

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SPD

Sehr geehrter Herr Steven Müller,

vielen Dank für Ihre Zuschrift mit Ihrem Hinweis auf eine zunehmende Lichtverschmutzung.

Zuerst einige Aussagen zur derzeitigen rechtlichen Situation. Bundesweit gibt es keine Regelungen, welche sich direkt mit der „Lichtverschmutzung“ befassen und es sind nach meiner Kenntnis auch keine Maßnahmen geplant. Das gleiche gilt für gesetzliche Regelungen auf Ebene der Bundesländer.

Im Bereich des Naturschutzes ist geregelt, dass beim Neubau von Anlagen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten die Lichtemissionen in Bezug auf Ihre Aus-wirkungen überprüft und gegebenenfalls eingeschränkt werden.

Auf kommunaler Ebene gibt es im Baurecht die Möglichkeit, Lichtmessungen einzuschränken, aber nur wenn jemand direkt geschädigt wird.

Nach geltendem Recht fallen nach meiner Information weitergehende Regelungen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Darüber hinaus haben Kommunen in ihrem Bereich die Möglichkeit (kommunale Straßen, Beleuchtung, historische Gebäue etc.), Regelungen zu treffen.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass es Fälle gibt, in dem Beleuchtungen stark negative Auswirkungen haben (z. B. Werbebeleuchtung). Eine Verallgemeinerung ist meiner Meinung nach aber nicht möglich.

Die Intensität der Beleuchtung ist nicht nur eine Frage von „Lichtverschmutzung“, sondern zum Beispiel bei Straßen, Wegen, öffentlichen Grünanlagen betrifft dieses auch die Verkehrssicherheit und das Sicherheitsbedürfnis der Bürger. Beim Anstrahlen von Gebäuden oder Kunstwerken ist es eine Frage der Ästhetik, die von vielen Bürgern anders gesehen wird als von Ihnen. Dieses sind nur zwei Beispiele dafür, dass bei diesem Thema vieles beachtet werden muss.

Ich bin daher der Meinung, dass hier die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen und überörtliche Regelungen nicht sinnvoll sind. Zuständig wären dafür die Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Bollmann, MdB