Frage an Gerhard Drexler bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gerhard Drexler
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Frage an Gerhard Drexler von Jan-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Drexler

Als Bücher bin ich über das Ausmaß der Internet-Überwachung im Rahmen des Programms Tempora zutiefst erschreckt. Meiner Meinung nach brauchen wir dringend auf europäischer eine verfassungsrechtliche Klärung, wo die Grenzen der geheimdienstlichen Überwachung sind. Eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist für mich ein sinnvoller Schritt dies zu erreichen

Die lebhafte Diskussion auf SpiegelOnline und anderen Medien zur Ablehnung einer diesbezüglichen ePetition, zeigt dass viele Bürger ein großes Interesse an dieser Thematik haben.

Da Sie Mitglied des Petitionsausschusses sind, bitte ich Sie mir darzulegen, wie sie zur Ablehnung der diesbezüglichen Petition stehen und was die Gründe ihrer Haltung sieht.

Mit freundlichen Grüßen eines besorgten Bürgers
Jan-Peter Homann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Homann,

Ihre Anfrage betrifft ein sehr sensibles Thema an dessenAufklärung meiner Fraktion und auch mir selbstverständlich gelegen ist. Gerne erläutere ich Ihnen, wie es dazu kam, dass wir die besagte Petition nicht zur Veröffentlichung auf der Homepage des Petitionsausschusses freigegeben haben.

Entgegen einiger medialer Berichte hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese Petition nicht abgelehnt. Die Petition wird durchaus das gängige Petitionsverfahren durchlaufen, jedoch mit dem Unterschied, dass sie nicht zur Veröffentlichung auf die Homepage des Petitionsausschusses eingestellt wird. Der Petitionsausschuss wird sich auch mit dieser Petition eingehend beschäftigen und diese beraten.

Nach den Richtlinien des Petitionsausschusses wird von derVeröffentlichung einer Petition dann abgesehen, wenn es bereits eine inhaltsgleiche bzw. ähnliche Petition gibt, die derzeit schon in dem Forum diskutiert wird. Dies ist hier der Fall. Eine solche Regelung ist aus unserer Sicht nicht zu beanstanden, sondern hilft dabei das Internetforum des Petitionsausschusses überschaubar für alle Nutzer zu halten.

Jeder Petent, dessen Petition, entgegen seinem Wunsch, nicht veröffentlicht wurde, hat die Möglichkeit Widerspruch gegen diesen Beschluss einzulegen und mit diesem weitere Gründe darzulegen, warum seine Petition aus seiner Sicht der Veröffentlichung bedarf.

Dies ist in diesem Fall allerdingsunterblieben. Wir haben uns daher mit Rücksicht auf die Chancengleichheit unter den Petenten, mit Mehrheit für die Nichtveröffentlichung dieser Petition entschieden.

Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz verankert und steht jedem uneingeschränkt zu. Es ist daher sehr bedauerlich, wenn Petenten versuchen dieses Grundrecht zu missbrauchen, in dem durch falsche Tatsachenbehauptungen negative Berichterstattungen provoziert werden und das Ansehen unseres Petitionswesens darunter zu leiden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Drexler, MdB