Frage an Gerhard Schick bezüglich Soziale Sicherung

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Gerhard Schick
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Patricia Dr. B. •

Frage an Gerhard Schick von Patricia Dr. B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Schick,

durch einen Unfall am 2.1.08 hat meine Mutter ein schweres Schaedel-Hirntrauma erlitten. Ihr Zustand machte die Bestellung eines Betreuers notwendig. Ich, das einzige Kind, bekam die Betreuung zugesprochen. Wie Ihnen bekannt ist, handelt es sich dabei um ein Ehrenamt. Ich habe sehr viel Zeit darauf verwendet, mich ueber die Pflichten eines Betreuers zu informieren, und habe alle diesbezueglichen Angelegenheiten wie z.B. die Besorgung eines Pflegeplatzes und die Erstellung eines Vermoegensverzeichnisses zuegig und korrekt erledigt.

Ich habe dabei keinerlei Unterstuetzung irgendwelcher Behoerden bekommen, weder des Sozialamts noch des Vormundschaftsgerichts. Ganz im Gegenteil haben diese Behoerden mir meine Aufgabe dadurch erschwert, dass ich grundsaetzlich nur mit Vertretern zu tun hatte, da die eigentlichen Ansprechpartner krank/auf Kur/in Urlaub/nur halbtags (bis 11:45) taetig oder sonstwie unerreichbar waren. Telefonanrufe endeten in 90% der Faelle im Nichts - keine Antwort, kein Anrufbeantworter, keine Rufumleitung. Einmal wollte ich persoenlich im Vormundschaftsgericht in A2 vorsprechen - an einem Freitagmittag um 12:15. Im ganzen Haus war keine einzige Person zu finden, kein Pfoertner, kein Sachbearbeiter, Rechtspfleger, Richter oder sonst jemand.

Nach 3 Wochen Aufenthalt im Pflegeheim ist meine Mutter am 6.4. verstorben. Vor einer Woche, am 5.7., erhielt ich einen Brief von der Landesoberkasse BW, in dem ich zur Zahlung von 1190,37 Euro fuer die Kosten der Betreuung aufgefordert werde - zahlbar bis 15.7., also innerhalb von 10 Tagen und unter Androhung von Zwangsmassnahmen. Ist das die richtige Art und Weise, mit Betreuern umzugehen? Ich erfahre nur Widerstaende von Amts wegen und darf fuer genau 31 Tage der Betreuung einen vollen Jahressatz zahlen. Und kein einziges Wort der Anerkennung oder des Dankes! Stattdessen: Zwangsmassnahmen, falls nicht zuegig gezahlt wird. Wieso soll man sich da noch ehrenamtlich engagieren?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Ball,

demnach zu urteilen, was Sie in Ihrer Frage darlegen, kann ich Ihre Verärgerung gut verstehen. Dies ist ohne Zweifel nicht die richtige Art und Weise mit Menschen umzugehen, die ihre Angehörigen ehrenamtlich pflegen.

Wie Sie sicher wissen, habe ich als Bundestagsabgeordneter keinen direkten Einfluss auf die Behörden in meinem Wahlkreis, jedoch bin ich gerne bereit, der Sache nachzugehen. Um mich konkret um diesen Fall kümmern zu können, würde ich weitere Informationen benötigen, beispielsweise, mit welchen Behörden (Sitz, Referat,...) Sie genau zu tun hatten und ob Briefwechsel vorliegen. Da ich davon ausgehe, dass Sie dies nicht öffentlich im Internet darlegen wollen, biete ich Ihnen gerne an, sich dazu noch einmal direkt mit mir in Verbindung zu setzen ( gerhard.schick@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick