Frage von Roland F. • 10.12.2006
Portrait von Gerhard Schick
Antwort von Gerhard Schick
Bündnis 90/Die Grünen
• 20.04.2007

(...) Auch zwischen Deutschland und der Türkei gibt es so einen Vertrag, der regelt, dass die Krankenversicherung eines Patienten auch im jeweils anderen Land die Behandlungskosten übernimmt. (...) Ausnahmen für die Eltern gibt es nur in den Verträgen mit der Türkei und einigen Ländern des ehemaligen Jugoslawien. (...)

Portrait von Gerhard Schick
Antwort von Gerhard Schick
Bündnis 90/Die Grünen
• 20.04.2007

(...) Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen müssten dann nämlich auch sämtliche tatsächliche Aufwendungen für alle Kinder geltend zu machen sein. Aber wie bei Erwachsenen der Grundfreibetrag stellen beim Kind die kindbezogenen Freibeträge das Existenzminimum frei. Dieses wird aber für alle Erwachsenen mit 7.664 Euro und für alle Kinder mit 5.808 Euro gleich angesetzt - eben unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt für Erwachsene oder für Kinder sind. (...)

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