Frage an Gerhard Zickenheiner bezüglich Soziale Sicherung

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Gerhard Zickenheiner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Edgar F. •

Frage an Gerhard Zickenheiner von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Zickenheiner,

das Bundesverfassungsgericht hat in den Verfahren1 BvR 1728/12 und 1 BvR 1756/12 am 22.05.2018 zu der Verwendung von Beitragsmittel zur Sozialversicherung für Aufgaben außerhalb der Sozialversicherung folgenden Leitsatz beschlossen (Zitat):

Als Konsequenz dieser Rechtfertigung der Belastung mit Beiträgen ergibt sich sowohl für die Arbeitnehmer- wie für die Arbeitgeberbeiträge, dass die Mittel im Binnensystem der Sozialversicherung verbleiben müssen: Die erhobenen Geldmittel dürfen allein zur Finanzierung der Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden und nicht zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staats. Zitatende.

Laut Bundesrat-Drucksache 425/18, Nr. 6, Seite 9 vom 19.10.2018 kritisiert der Bundesrat die Finanzierung der Mütterrente II durch Beitragsmittel anstatt durch Staatszuschuss (Zitat):

Denn es ist nicht nachvollziehbar, dass Leistungen, für die keine Beiträge entrichtet wurden und von denen auch Personen profitieren, die niemals in die Rentenversicherung eingezahlt haben, überwiegend von den Beitragszahlern der Rentenversicherung finanziert werden sollen. (Zitatende).

Meine Fragen an Sie:

Halten Sie die Finanzierung der Mütterrenten I und II unter Zugrundelegung o. e. Aussagen, der Forderung vieler anderer Institutionen (Direktorium und Vertreterversammlung der Deutsche Rentenversicherung, Industrie usw.) und der öffentlichen Meinung für verfassungsgemäß?

Ist Ihnen bewusst, dass mit dieser Finanzierungsmethode Kleinverdiener die Mütterrente von überwiegend reichen Selbstständigen in den berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte usw.) finanzieren?

Ist Ihnen bewusst, dass mit dieser Finanzierungsmethode Kleinstrentner die Mütterrente in den berufsstän-dischen Versorgungswerken (s. o.) finanzieren (Der höhere Beitragssatz führt über § 68 SGB VI zu geringe-ren Rentenerhöhungen)?

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

E. F.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr F.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auch wir in der GRÜNEN Bundestagsfraktion sehen die Mütterente skeptisch. Unser Meinung nach schafft die Mütterrente vor allem neue Verliererinnen und Verlierer. Wir sehen drei große Probleme bei der Mütterente. Erstens wird sie bei der großen Mehrheit der heutigen Rentnerinnen und Rentner zu geringeren Rentenerhöhungen führen, ohne dass sie selbst von der Mütterrente profitiert.

Zweitens belastet die Mütterrente II sämtliche Beitragszahler über einen höheren Rentenbeitragssatz, ohne dass sie selbst diese Leistung in Zukunft beziehen können. Daher hat die GRÜNE Bundestagsfraktion bereits im Zusammenhang mit der 2014 eingeführten Mütterrente I eine vollständige Steuerfinanzierung gefordert. In diesem Punkt stimmen wir mit dem Bundesrat und der großen Mehrheit der Renten-Expertinnen und Experten überein.
Und drittens werden gerade Mütter mit wenig oder keinem Einkommen und vielen Kindern im Regen stehen gelassen, denn bei Empfängern von Grundsicherung wird die Mütterrente vollständig auf die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Deshalb setzen wir uns für eine GRÜNE Garantierente ein. Gerne können Sie mehr dazu unter dem Link unten nachlesen.

https://www.gruene-bundestag.de/themen/rente/die-gruene-garantierente

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Zickenheiner