Antwort ausstehend von Gert Kekstadt SPD
Antwort 29.11.2018 von Gert Kekstadt SPD
Sehr geehrte Frau N.,
das von Ihnen geschilderte Problem kann ich vollziehen.
Im Grundsatz muss es möglich sein,
dass vor sozialen Einrichtungen eine Verkehrsberuhigung (z.B. Tempo 30) erfolgen kann.