Frage an Gesine Meißner bezüglich Wirtschaft

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Gesine Meißner
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Frage an Gesine Meißner von Dirk W. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag,

leider gibt es wieder einen Vorstoß gegen das VW Gesetz. Wie stehen Sie zu dieser Vorgehensweise? Wäre es für die Bürger nicht wichtiger das Volkswagengesetz auch auf andere Unternehmen anzuwenden? Welches ist die priorisierte Idee der EU? Ist es primär eine EU der Bürger oder eine EU des Kapitalmarktes?

Gruß

Dirk Wagner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wagner,

als niedersächsische Abgeordnete bedaure ich natürlich, dass die EU-Kommission trotz der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 weiter gegen das VW-Gesetz vorgeht. Sie sieht in der Sperrminorität Niedersachsens eine unvollständige Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2007 und eine unzulässige Beeinträchtigung von Investoren. Dabei ist nicht die Sperrminorität an sich das Problem, sondern die Tatsache, dass diese in einem Gesetz verankert ist ("staatliche Maßnahme"). Die Kommission fordert, dass die Aktionäre die Sperrminorität, ohne gesetzliche Grundlage, vollkommen freiwillig in einer Satzung beschließen müssen.

Diese Sperrminorität ist wichtig für das Land Niedersachsen und vor allem für die VW-Beschäftigten. Sie schützt gegen feindliche Übernahmen und sichert Niedersachsens Einfluss bei Entscheidungen über die Errichtung oder Verlagerung von Produktionsstätten. Daher habe ich auch zusammen mit anderen niedersächsischen Europaabgeordneten Ende letzten Jahres einen Brief an Kommissionspräsident Barroso geschickt, in dem wir die positiven ökonomischen Auswirkungen des VW-Gesetzes nochmals hervorgehoben und das Gesetz als ein vorbildliches Modell verteidigt haben.

In seiner Antwort machte Kommissionspräsident Barroso allerdings unmissverständlich deutlich, dass es bei der laufenden Klage einzig und allein um die unzulängliche Umsetzung des Gerichtsurteils von 2007 geht. Die möglicherweise sinnvollen Auswirkungen des VW-Gesetzes spielten dabei keine Rolle: "Nach Auffassung der Kommission lässt das Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007 keinen Raum für Überlegungen, inwieweit die umstrittenen Vorschriften möglicherweise auch die von Ihnen hervorgehobenen positiven ökonomische Wirkungen haben, da sie nach dem genannten Urteil gegen die EU-Verträge verstoßen."

Wie Sie sicher wissen, wird die neuerliche Klage gegen das VW-Gesetz jetzt seit Mitte März vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Mit einem Ergebnis wird im Herbst gerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Gesine Meißner