Frage an Gisela Splett bezüglich Verkehr

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Gisela Splett
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Axel Dr.med. D. •

Frage an Gisela Splett von Axel Dr.med. D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

wie Ihnen vielleicht bekannt ist, queren zwei v.a. durch den Schwerverkehr hochfrequentierte Bundesstraßen (B39 und B292) Angelbachtal. Hinzu kommen noch Kreis- und Durchgangsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen durch den Berufsverkehr zu den entsprechenden Zeiten am Morgen und am Abend. Als Mitglied des Gemeinderates und der Fraktion Ki14 (www.ki14.de) bin ich stark daran interessiert, daß diese Bundes- und Durchgangsstraßen in Zonen mit 30km/h umgewandelt werden, da der Lärm und die Abgase die Anwohner dieser Straßen krankmachen und ihnen die Lebensqualität rauben. Aus diesem Grund - und da Sie einerseits Lärmbeauftragte der Landesregierung und Mitglied der Grünen sind - interessiert mich Ihre Einstellung zu dieser Problematik. Ich möchte Sie daher im Namen der ki14, die leider nur mit 3 Gemeinderäten im Gemeinderat vertreten ist, höflichst um Ihre Unterstützung bei unserem Bestreben bitten, da wir von der CDU-Fraktion im Gemeinderat wohl keine Unterstützung erwarten dürfen.
Hier geht es um Umwelt, um Gesundheit und Lebensqualität. Gerne würden wir Sie auch bei einem Lokaltermin begrüßen
Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit bestem Gruß

Dr. A. Derks

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Derks,

als Lärmschutzbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung setze ich mich einerseits dafür ein, dass die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für die Anordnung von Tempo 30 in Ortsdurchfahrten im Sinne der AnwohnerInnen genutzt werden, zum anderen bemühe ich mich um eine Verbesserung des Rechtsrahmens.

Bislang gibt die Straßenverkehrsordnung (in § 45 Abs. 9) vor, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auf klassifizierten Straßen nur angeordnet werden dürfen, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“ In der Rechtsprechung gibt es Ausführungen dazu, was das konkret bedeutet. Bezüglich der Lärmbelastung werden häufig die Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr 2007 als Orientierungshilfe herangezogen. Demnach kommen Maßnahmen insbesondere dann in Betracht, wenn die Lärmwerte tagsüber 70 dB(A) oder nachts 60 dB(A) überschreiten (weitere Infos unter www.laermschutzbeauftragte-bw.de, ein Interview zum Thema finden Sie unter http://de.30kmh.eu/2013/08/08/die-grenzen-die-uns-die-strasenverkehrs-ordnung-setzt-sind-mir-schmerzlich-bewusst/).

Ob und in welchem Umfang die genannten Voraussetzungen für Tempobeschränkungen aus Lärmschutzgründen in Angelbachtal vorliegen und welche sonstigen Möglichkeiten für Lärmschutzmaßnahmen es gibt, müsste die Kommune im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans klären. Dies ist eine Pflichtaufgabe für die Kommune; die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei vorgeschrieben. Da für die Anordnung von Tempo 30 die unteren Verkehrsbehörden zuständig sind, können Sie sich aber auch an diese wenden.

Hinweise, wie hoch die Lärmbelastung in Angelbachtal ist, enthält die auf den Seiten der LUBW (www.lubw.de) dokumentierte Lärmkartierung 2012. Zu kartieren waren Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag. In Angelbachtal wurde die B 39 und ein Teil der B 292 kartiert. Demnach weist insbesondere die Ortsdurchfahrt der B 292 sehr hohe Lärmpegel auf. Die Betroffenheitsanalyse für Angelbachtal ergab 67 Personen bei Lärmpegel LDEN > 70 dB(A) und 77 Personen bei Lärmpegeln LNight > 60 dB(A) und signalisiert damit Handlungsbedarf, dem Angelbachtal im Rahmen der Lärmaktionsplanung nachgehen sollte. Um die aus der Lärmkartierung stammenden Werte des LDEN mit den o.g. Lärmwerten tagsüber vergleichen zu können, ist allerdings von den Werten des LDEN auf Bundesstraßen ein Korrekturabschlag von 2 dB(A) vorzunehmen. Dieser Abschlag ist erforderlich, da es sich bei dem LDEN um einen Tag-Abend-Nacht-Wert mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht handelt.

Ich hoffe, dass diese Hinweise für Sie von Nutzen sind und über die Lärmaktionsplanung spürbare Verbesserungen für die AnwohnerInnen erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Splett