Frage an Günter Krings bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Markus B. •

Frage an Günter Krings von Markus B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Krings,

Mit Überraschung habe ich gerade gelesen, dass sie der Welt sagten, dass "Die umfangreichen Beratungen zu ACTA sind abgeschlossen." Er sehe keinen weiteren Diskussionsbedarf im Bundestag.".

Ich habe leider von der Debatte im Bundestag leider nicht viel mitbekommen.

In welchen Ausschüssen wurde darüber debattiert?
Gab es kontroverse Positionen und welche waren es?
Wurden im Plenum oder in Ausschüssen Abstimmungen oder Meinungsbilder durchgeführt? Wie waren die Ergebnisse?
Aus welchen Gründen genau sehen Sie keinen weiteren Diskussionsbedarf?

Ich bedanke mich im voraus schon mal für die Beantwortung der Fragen und wünsche noch einen schönen Sonntag!

Mit besten Grüßen
Markus Barenhoff

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Barenhoff,

bei dem Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA handelt es sich um einen gemischten völkerrechtlichen Vertrag, der nach den Maßgaben des EU-Parlaments und der Regierung der EU-Mitgliedsstaaten von der EU-Kommission verhandelt wurde. Die Deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag können dem Ergebnis nur noch zustimmen oder es insgesamt ablehnen.

Die Bundesjustizministerin hat das Abkommen für die Bundesregierung begleitet und ist im September 2011 nach einer ausgiebigen Prüfung der Endfassung des Vertrages zu dem Ergebnis gekommen, dass dadurch keinerlei Änderungsbedarf im deutschen Recht entsteht. Sie hat daher dem Bundeskabinett und auch den Abgeordneten im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages empfohlen, dem Abkommen zuzustimmen. Daraufhin hat das Kabinett im November 2011 beschlossen, ACTA zu ratifizieren.

Nach dem üblichen Verfahren sind die Beratungen der Bundesregierung zu ACTA damit abgeschlossen. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die eine Änderung dieses Beschlusses rechtfertigen.

Der Bundestag kann das Abkommen im Plenum und in den Ausschüssen erst dann debattieren, wenn die Bundesregierung das Abkommen entsprechend ihres Beschlusses endlich unterzeichnet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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