Weitere Fragen an Günter Rudolph
Unter Artikel 5 d sowie Artikel 9 und Artikel 13 sind die Regelungen zur Haftung festgehalten. Darin wird geregelt, dass zunächst die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, Informationen zur Aufsicht und anwendbaren Haftungsrahmen mit Bezug auf den EUDI-Provider zu veröffentlichen.
Selbstverständlich ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu akzeptieren. Das neue Wahlverfahren Hare-Niemeier wird deswegen auch bei der anstehenden Kommunalwahl berücksichtigt.
Die Schließung der akuten neurologischen Abteilung ist eine unternehmerische Entscheidung und die vom Land Hessen, da diese im Krankenhausplan festgeschrieben war, genehmigt wurde. Hierauf habe ich keinen Einfluss.
Das Land Hessen hat lediglich eine Empfehlung abgegeben, die rechtlich für die Städte und Gemeinden nicht bindend ist, da diese die Steuern festsetzen.
