Frage an Günther Beckstein bezüglich Gesundheit

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Günther Beckstein
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Frage von Alfred M. •

Frage an Günther Beckstein von Alfred M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr MP
Sie sagen völlig richtig, der Mißbrauch im Bereich Raucherclubs sei ein Vollzugsproblem.
Inwieweit kann die Staatsregierung auf die Kreisverwaltungsbehörden Einfluß nehmen, entsprechend tätig zu werden ?
Der Kreisverwaltungsreferent in München hat z.B nichts besseres zu tun, als immer wieder öffentlich zu erklären, es sei seiner Behörde unmöglich, das Gesetz umzusetzen. Schuld sei der Gesetzgeber.
Das kommt einem Aufruf zur Nichtbeachtung des Gesetzes gleich.
Ist denn nicht definierbar, was eine geschlossene Gesellschaft ist ?
Ist der Behörde verwehrt, einer auf Dauer nicht mehr öffentlichen Gaststätte die Konzesion zui entziehen ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Zustimmung zum bayerischen Nichtraucherschutzgesetz! Wie Sie wissen, hat auch das Bundesverfassungsgericht kürzlich die bayerische Linie beim Nichtraucherschutz bestätigt. Damit ist klar: Bayern wird seinen konsequenten Nichtraucherschutz mit Augenmaß fortsetzen.

Karlsruhe hat das bundesweit strengste Rauchverbot in bayerischen Gaststätten, insbesondere aber auch die von Ihnen angesprochene Möglichkeit von Raucherclubs, ausdrücklich als verfassungsgemäß bestätigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Anforderungen, die die Vollzugshinweise zum Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz an solche Raucherclubs stellen - unter anderem fester Mitgliederbestand, Ausschluss der Laufkundschaft und kein schneller Erwerb der Mitgliedschaft an der Tür - nicht beanstandet. Durch die Karlsruher Entscheidungen zum Rauchverbot ergibt sich also derzeit kein Bedarf, die bestehenden Regelungen zum Nichtraucherschutz einschließlich der Vollzugshinweise zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident