Frage an Günther Beckstein von Friedrich L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Beckstein.
Ich hatte bereits durch dieses "Medium" versucht, ihnen eine Frage zukommen zu lassen zum Thema "42-Stunden-Woche" für die Beamtinnen/Beamten des öff. Dienstes in Bayern. Dazu habe ich etwas ausführlich die Situation der Polizeibeamten im Wechselschichtdienst geschildert. Als "Antwort" von "kandidatenwatch.de" habe ich eine E-Mail erhalten, dass meine "Mail" nicht an Sie weitergereicht wird, da sie keine konkreten Frage enthalte. Deshalb noch ein Versuch mit meiner konkreten Frage, die lautet:
Stehen Sie mit ihrer Politik nach der Landtagswahl dafür, wenigstens die 40-Stunden-Woche für o.g. Berufsgruppe(n) wieder einzuführen?????
MfG
Friedrich Linner
Sehr geehrter Herr Linner,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin mir bewusst, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes täglich einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren von Staat und Gesellschaft leisten. Eine dienstleistungsorientierte und effiziente Verwaltung ist ein wesentlicher Faktor für den Standort Bayern im nationalen und internationalen Wettbewerb.
Mit der Verlängerung der Arbeitszeit und anderen Einschränkungen leisten die Beamten zusammen mit vielen anderen Gruppen in unserer Gesellschaft, denen ebenfalls spürbare Opfer abverlangt werden mussten, einen wichtigen und nach wie vor unverzichtbaren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Seit 2006 hat Bayern einen ausgeglichenen Haushalt. Im Jahr 2008 wird Bayern zum dritten Mal in Folge seine Ausgaben ohne eine zusätzliche Nettokreditermächtigung bestreiten. Diese Entwicklung zeigt, dass der eingeschlagene Kurs des Sparens und Investierens erfolgreich ist. Die Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung hätte den Ausfall einer Personalkapazität im Umfang von rund 5.000 Stellen, insbesondere im Schulbereich, zur Folge, den der Freistaat Bayern personell und finanziell nicht schultern könnte. Deshalb halten wir an den geltenden Arbeitszeitregelungen für bayerische Beamte uneingeschränkt fest.
Für mich und die CSU bleibt auch in Zukunft ein ausgeglichener Haushalt ein unumstößliches Ziel. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Zu dauerhaft ausgeglichenen Haushalten verpflichtet schon das Prinzip der Generationengerechtigkeit. Darüber hinaus ist es wichtig, den Gestaltungsspielraum in den öffentlichen Haushalten zu sichern. Für die notwendigen, zukunftsorientierten Maßnahmen bleibt jedoch nur dann Raum, wenn auf der einen Seite gespart und dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, an anderer Stelle gezielt die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Auf diese Weise wurde z.B. auch die Basis dafür geschaffen, dass das Projekt "Das Neue Dienstrecht in Bayern" mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen im Endausbau von rd. 240 Mio Euro in Angriff genommen werden konnte, das den Beamtinnen und Beamten attraktive Rahmenbedingungen und Perspektiven durch eine Stärkung des Leistungsprinzips, eine Förderung der Flexibilität und der Belohnung von Motivation bieten wird. Bei den von der Staatsregierung im Juni vorgelegten Eckpunkten für das Neue Dienstrecht in Bayern wurden die Interessen der Vollzugsbeamten in besonderem Maße berücksichtigt. Während die allgemeine Altersgrenze für Beamte um zwei Jahre auf 67 Jahre angehoben wird, können Vollzugsbeamte mit 20 Jahren Tätigkeit im Schicht- oder Wechselschichtdienst sowie vergleichbar belastenden unregelmäßigen Diensten mit der Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Damit wird den mit diesen Tätigkeiten verbundenen besonderen Belastungen angemessen Rechnung getragen. Darüber hinaus bitte ich zu berücksichtigen, dass für Beamte im Schichtdienst mit Blick auf die Arbeitszeitverlängerung und die daraus resultierenden Belastungen im Schichtdienst schon im Jahr 2006 der Zusatzurlaubsanspruch erhöht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident