Frage an Günther Beckstein bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Günther Beckstein
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Frage an Günther Beckstein von Armin W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

mit dem 1999 geänderten §130 InsO fordern Insolvenzverwalter Löhne von abhängigen Arbeitnehmern zurück, aufgrund der Annahme, dass die betroffenen Arbeitnehmer die Insolvenz für ihren Betrieb vorhersehen konnten. Zum Beispiel bei verspätet gezahlten Löhnen. (Der Verfasser dieses Paragrafen hat dieses so gewollt und kann sich nicht rausreden, dies wäre nicht die Absicht gewesen). Kein Einzelfall übrigens!
Der Fall ist bei Holz-Nützel in Rehau in Bayern geschehen, wo zwei gezahlte Gehälter vom Insolvenzverwalter gerichtlich zurückgefordert werden.

Muss ich jetzt jeden Tag beim Arbeitgeber nachfragen, ob er Insolvent ist und mir dieses schriftlich bestätigen lassen, um später keine Nachteile zu erleiden?
Werden Sie diesen §130 InsO daraufhin überarbeiten lassen, dass gezahlte Löhne für geleistete Arbeit nicht der Insolvenzmasse zum Opfer fallen?
Haften Arbeitnehmer jetzt generell finanziell für die Pleite eines Unternehmens, ohne bei unternehmerischen Entscheidungen mitwirken zu dürfen?
Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Armin Wölfel

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