Frage an Günther Kammerer bezüglich Recht

Günther Kammerer
FDP
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Frage von Friedel A. •

Frage an Günther Kammerer von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Alt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte:

Frage 1:

Ich bin Inhaber einer Versicherungsagentur und bin gelernter Versicherungskaufmann und Versicherungsfachwirt.

Frage 2:

Ich bin in keinem Gremium vertreten und erhalte auch keine Aufwansentschädigung.
Tätig bin ich in der FDP, sowie in Vereinen. Erhalte hier aber keine Aufwandsentschädigung oder sonstige Bezüge!

Frage 3:

Meinen jetzigen Beruf werde ich natürlich nicht mehr ausüben, sollte ich in den Bundestag gewählt werden. Es ist zeitlich nicht machbar, das Mandat des Bürgers sorgfälltig auszuüben und gleichzeitig dem alten Beruf nachzugehen. Ich werde jedoch meine Versicherungsagentur weiterhin behalten, jedoch einen Mitarbeiter eistellen, der die Agentur führt.
Sollte ich in den Bundestag gewählt werden, werde ich meine ganze Zeit, Kraft und Wissen in die sorgfälltige Ausübung meines Mandates stecken!

Frage 4:

Natürlich stimme werde ich den verschärften Verhaltensregeln zustimmen! Ich bin diesbezüglich der Auffassung, dass diese für Abgeordnete grundlegend reformiert und verschärft werden müssen!

Mit freundlichen Grüssen

Günther Kammerer
Direktkandidat der FDP

FDP- Kreisvorsitzender
Dingolfing-Landau