Frage an Guy Seidel bezüglich Innere Sicherheit

Guy Seidel
Kusch
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Guy Seidel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kathrin S. •

Frage an Guy Seidel von Kathrin S. bezüglich Innere Sicherheit

Was ist ihr Konzept gegen kriminelle Jugendliche, wie beurteilen Sie die letzten Ereignisse?

Antwort von
Kusch

Sehr geehrte Frau Schmidt,

zu Beginn der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters Ole von Beust war Hamburg die deutsche Hauptstadt des Verbrechens. Jetzt ist Hamburg 22 % gefährlicher als damals, hierbei spielt die Jugendkriminalität eine entscheidende Rolle.

Als Anfang 2006 der damalige Justizsenator Dr. Kusch die Abschaffung des Jugendstrafrechts forderte, gab es einen Aufschrei der sozialdemokratisierten CDU-Funktionäre, die sich nicht für die Opfer, sondern für die biographischen Nöte junger Schwerverbrecher interessieren. Politisch verantwortlich für die ständigen Gewaltorgien in Hamburg ist Justizsenator Lüdemann, weil er zu feige ist, die bekennende Marxismus-Expertin Uhlig-van Buren an die Kandare zu nehmen. Das Kartell der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft mit strafunwilligen
Jugendrichtern bedeutet in Hamburg: Freie Fahrt für junge Schwerverbrecher! In Hahnöfersand stehen viele Zellen leer. Und was macht Senator Lüdemann? Er vermarktet Santa-Fu-Schnickschnack. Das Jugendstrafrecht, wie es in Hamburg praktiziert wird, bedeutet für junge Schwerverbrecher keine Abschreckung, sondern verhätschelt die Täter zu Lasten der Opfer. Jeder Tag, den Senator Lüdemann länger im Amt ist, versündigt er sich an der körperlichen Unversehrtheit ungezählter Hamburgerinnen und Hamburger.

Unser Konzept gegen Jugendkriminalität

o Abschaffung des Jugendstrafrechts
o Uhlig-van Buren an die Kandare
o Rücktritt von Lüdemann
o Keine Strafmündigkeitsgrenze bei Verbrechen
o Abschiebung von ausländischen Jugendlichen schon bei schwerer Ersttat
o Bewährung nur noch bei Haft bis zu einem Jahr
o Bei kleineren Ersttaten polizeiliche Ermahnung, damit die
Staatsanwaltschaft mehr Zeit für die schwereren Taten hat
o Kinder, die schwere Straftaten begehen, müssen so lange in die
geschlossene Unterbringung eingewiesen werden, bis deutliche
Verhaltensänderungen künftige Straflosigkeit erwarten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

G. Seidel